Portugal
Deutschland ist ein wichtiger Handelspartner Portugals. Zahlreiche Unternehmen aus der Bundesrepublik verfügen in dem Land über Produktionsstandorte, an denen in der jüngsten Vergangenheit nach Informationen des Auswärtigen Amts viele hochqualifizierte Arbeitsplätze geschaffen wurden. Bei Entsendungen aus dem EU-Ausland müssen Mitarbeitende im Vorfeld bei den Behörden angemeldet werden.
SozialversicherungWenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - sofern die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt werden.Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger : entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .MeldepflichtArbeitgeber und Selbstständige, die vorübergehend in Portugal tätig sind, unterliegen der portugiesischen Meldepflicht und müssen ihre Tätigkeit in Portugal online melden. Grundsätzlich müssen Beschäftigte, die in Portugal vorübergehend tätig sind, vom deutschen Arbeitgeber mit dem Entsendeformular bei der Arbeitsbehörde ACT online gemeldet werden. Die Meldung muss vor Beginn der Entsendung vorliegen.Die Deutsch-Portugiesische Handelskammer steht zu Fragen rund um die unternehmerischen Aktivitäten deutscher Firmen zur Verfügung. Umfangreiche Informationen zur Erwerbstätigkeit in Portugal bietet auch die Deutsche Botschaft in Lissabon.Reise- und SicherheitshinweiseDas Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.
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