Spanien
Die deutsch-spanischen Wirtschaftsbeziehungen sind traditionell äußerst eng. Die Bundesrepublik ist laut Germany Trade & Invest der wichtigste Importmarkt für Spanien und steht hinter Frankreich an Platz 2 bei den exportierten Waren.
SozialversicherungWenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - sofern die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt werden.Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger : entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .MeldepflichtBei Entsendungen von Mitarbeitenden nach Spanien müssen Arbeitgeber diese vor Beginn bei der jeweils zuständigen Arbeitsbehörde anmelden. Gut zu wissen: Sofern es sich bei dem Unternehmen nicht um ein Leiharbeitsunternehmen handelt, gilt die Meldepflicht allerdings erst ab einem Einsatz von8 Tagen. Ausführliche Informationen zur Entsendemitteilung (Comunicación del desplazamiento) stehen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung: Übersichtsseite zu Entsendungen nach SpanienReise- und SicherheitshinweiseDas Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.Auf der Seite der spanischen Regierung oder der Deutsche Handelskammer finden Sie alle wichtigen Infos über Beschäftigungen in Spanien.
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