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Südafrika Für Entsendungen bzw. Geschäftsreisen mit einer Dauer von mehr als 90 Tagen sind neben den sozialversicherungsrechtlichen Regelungen auch Visabestimmungen zu berücksichtigen.
SozialversicherungZwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht kein Sozialversicherungsabkommen.Bei Entsendungen können die deutschen Rechtsvorschriften jedoch weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind. Nutzen Sie gern unsere Arbeitshilfe , um die Voraussetzungen zu prüfen.Denn auch wenn weiterhin deutsches Recht gilt, kann es sein, dass im Beschäftigungsstaat zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Gilt deutsches Recht nicht (z. B. weil die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung nicht erfüllt sind), kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung. Reise- und SicherheitshinweiseDas Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein. Die südafrikanische Botschaft in Berlin informiert auf ihrer Webseite über die Einreisebedingungen und Visamöglichkeiten.
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