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Tschechische Republik
Im Rahmen der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit dürfen deutsche Staatsangehörige in der Tschechischen Republik ohne Einschränkungen einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Laut Statistischem Bundesamt belegte Tschechien in den ersten 5 Monaten 2024 den 10. Platz der weltweit wichtigsten Handelspartner Deutschlands. Waren im Wert von 48,7 Milliarden EUR hat Deutschland ins Nachbarland exportiert. Entsendungen zwischen beiden Ländern gehören da zur Tagesordnung. SozialversicherungWenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - sofern die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt werden.Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger : entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .A1-Bescheinigung für Grenzgänger:innenGrenzgänger:innen stellen den Antrag auf die Bescheinigung A1 elektronisch. Nicht mehr möglich sind Anträge in Papierform oder als PDF.Seit Januar 2025 gelten dazu ergänzende Regelungen. Mehr Infos finden Sie in unserem Artikel: A1-Bescheinigung für Grenzgänger:innen - das Wichtigste für Arbeitgeber Home-Office für Grenzgänger:innenDas Rahmenübereinkommen seit 1. Juli 2023 regelt Home-Office-Fälle für Grenzgänger:innen. Prüfen Sie den Anteil der Arbeitszeit im Wohnland. Bei einem Anteil unter 50 Prozent beantragen Sie zusätzlich zur A1-Bescheinigung eine Ausnahmevereinbarung zur Tele-Arbeit bei der DVKA.Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel: Home-Office im Ausland: Was gilt für die Sozialversicherung? MeldepflichtenSpätestens an dem Tag, an dem eine Entsendung in die Tschechische Republik beginnt, müssen Arbeitgeber Ihre Entsendeten über das Registrierungsportal der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde anmelden.
Infos zu den arbeitsrechtlichen Bestimmungen, zum Arbeitsschutz sowie für Dienstleistungen finden sie auf der Internetseite der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde.
Reise- und SicherheitshinweiseDas Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.
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