| Folge | Was bedeutet das für Sie? |
|---|---|
| Doppelte Sozialversicherungspflicht | Es kann sein, dass in beiden Ländern Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen. Das bedeutet: In der deutschen und in der ukrainischen Sozialversicherung kann eine Beitragspflicht bestehen. |
| Keine gegenseitige Anerkennung der Versicherungszeiten | Die Beschäftigungszeiten in der Ukraine werden nicht automatisch mit deutschen Versicherungszeiten zusammengerechnet. Daher werden Renten- oder Leistungsansprüche aus Deutschland und der Ukraine unabhängig voneinander erworben. |
| Prüfung im Einzelfall | Da kein Abkommen besteht, müssen Sie individuell prüfen, ob und in welchen Sozialversicherungszweigen Beitragspflichten und Leistungsansprüche entstehen. |
| Risiko der Doppelversicherung | Bei Entsendungen ins vertragslose Ausland besteht die Gefahr, dass Sie parallel Beiträge in beiden Staaten zahlen müssen (z. B. zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung). |