Uruguay
Deutschland pflegt bereits seit einhundert Jahren Handelsbeziehungen zu Uruguay. Das relativ kleine Küstenland zwischen Brasilien und Argentinien etabliert sich zunehmend als Logistikstandort auf dem südamerikanischen Kontinent.
SozialversicherungZwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht ein Sozialversicherungsabkommen . Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen.
Bei Entsendungen können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind. Um dies zu prüfen, stellen Sie einen elektronischen Antrag über Ihr zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal . Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.Weitere wichtige Hinweise erhalten Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) in den Länderspezifischen Informationen zum gewünschten Land.Reise- und SicherheitshinweiseDas Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.VisaregelungenFür Reisen nach Uruguay benötigen deutsche Touristen und Geschäftsreisende kein Visum, wenn sie nicht länger als 90 Tage im Land bleiben. Voraussetzung ist ein gültiger Reisepass. Für konsularische Fragen wenden Sie sich bitte an die Botschaft Uruguays in Berlin.
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