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USA Deutsche Staatsangehörige können für geschäftliche oder touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen grundsätzlich visumfrei im Rahmen des Visa Waiver Program in die USA reisen. Voraussetzung ist unter anderem eine vorher genehmigte ESTA sowie ein elektronischer Reisepass. Die visumfreie Einreise erlaubt jedoch keine reguläre Beschäftigung in den USA. Für eine tatsächliche Tätigkeit bei einem US-Unternehmen, eine längerfristige Entsendung oder einen konzerninternen Transfer ist regelmäßig ein passender arbeitsbezogener Aufenthaltsstatus erforderlich. Welche Kategorie infrage kommt, hängt insbesondere von der Tätigkeit, der Dauer des Aufenthalts, der Unternehmensstruktur und der Vergütung ab.
SozialversicherungZwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht ein Sozialversicherungsabkommen . Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen.
 
Bei Entsendungen können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind. Um dies zu prüfen, stellen Sie einen elektronischen Antrag über Ihr zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal . 
Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.Weitere wichtige Hinweise erhalten Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) in den Länderspezifischen Informationen zum gewünschten Land. VisaregelungenWelche Vorschriften gelten für die Beantragung eines Visums? Was ist sozialversicherungsrechtlich zu beachten und wo findet man weitere Informationen? Wir haben einen Überblick über die wichtigsten Regelungen, Informationsquellen und Fachbegriffe zusammengestellt.Visumfreie AnreiseDeutschland gehört zu den Staaten, deren Bürger im Rahmen des Visa Waiver Programs visumfrei für geschäftliche oder touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen in die USA reisen können.Voraussetzung für visumfreies Reisen ist eine im Vorfeld genehmigte elektronische Anmeldung (ESTA). Das Bewerbungsformular finden Sie auf der Internetseite des Department of Homeland Security. Reisende müssen einen elektronischen Reisepass (ePass) besitzen, um die vereinfachte Einreiseerlaubnis über das ESTA-Verfahren zu erhalten. Einschränkungen können außerdem gelten, wenn Reisende seit dem 1. März 2011 in Nordkorea, Iran, Irak, Syrien, Sudan, Libyen, Somalia oder Jemen waren. Ein Aufenthalt in Kuba seit dem 12. Januar 2021 kann ebenfalls zur Nichtberechtigung für das Visa Waiver Program führen. Für bestimmte Dienst- oder Militäraufenthalte gelten Ausnahmen. In diesen Fällen ist gegebenenfalls ein Visum bei einer US-Auslandsvertretung zu beantragen.Die visumfreie Einreise mit ESTA ist keine allgemeine Arbeitserlaubnis. Zulässig sind nur die im Rahmen eines Geschäftsbesuchs erlaubten Tätigkeiten. Für eine reguläre Tätigkeit in den USA - auch bei fortbestehender Beschäftigung und Gehaltszahlung in Deutschland - ist regelmäßig ein passender arbeitsbezogener Aufenthaltsstatus erforderlich.
Wichtiger Hinweis zum ESTA-Verfahren: ESTA sollte so früh wie möglich, möglichst bereits bei der Reisebuchung, beantragt werden. Es wird empfohlen, den Antrag spätestens 72 Stunden vor dem geplanten Abflug einzureichen. Eine rechtzeitige Antragstellung ist besonders wichtig, weil eine sofortige Genehmigung nicht garantiert werden kann.
Visakategorien bei EntsendungenFür die Entsendung von Beschäftigten in die USA gibt es verschiedene Arten von Visa. Deutsche Unternehmen müssen je nach Kategorie bestimmte Bedingungen erfüllen, damit zum Beispiel ein Spezialist oder eine Spezialistin in den USA tätig werden kann. Die jeweiligen Visa-Kategorien sind auf der Website der US-Regierung aufgeführt. Folgende Visa-Kategorien gibt es: 
VisakategorieBeinhaltet
B-Visum mit SonderregelungEine B-1-Einreise kann unter engen Voraussetzungen für die Installation, Wartung oder Reparatur gewerblicher oder industrieller Anlagen sowie für die Schulung von US-Beschäftigten möglich sein. Dafür muss die Anlage grundsätzlich außerhalb der USA gekauft worden sein und der Vertrag die entsprechende Leistung ausdrücklich vorsehen. Außerdem muss die entsandte Person über das erforderliche spezielle Wissen verfügen. Eine allgemeine Arbeitsaufnahme in den USA ist damit nicht erlaubt.
L-VisumDas L-1-Visum kommt für konzerninterne Transfers infrage. Voraussetzung ist unter anderem, dass zwischen dem ausländischen und dem US-Unternehmen eine qualifizierende Unternehmensbeziehung besteht und die beschäftigte Person zuvor mindestens ein zusammenhängendes Jahr für das verbundene Unternehmen außerhalb der USA tätig war. Unterschieden wird insbesondere zwischen L-1A für Führungskräfte und Manager sowie L-1B für Personen mit spezialisiertem Unternehmenswissen.
E-VisumDas E-1-Visum kann für wesentlichen Handel zwischen Deutschland und den USA infrage kommen. Das E-2-Visum betrifft qualifizierte Investitionen in den USA sowie bestimmte Führungskräfte, Manager und für das Unternehmen wesentliche Beschäftigte. Die Voraussetzungen hängen unter anderem von der Staatsangehörigkeit, der Eigentümerstruktur, dem Umfang des Handels oder der Investition und der konkreten Funktion der beschäftigten Person ab. Eine deutsche Mehrheitsbeteiligung allein reicht nicht aus. Eine bestehende E-Registrierung kann das Verfahren organisatorisch erleichtern, ersetzt aber nicht die individuelle Prüfung und Entscheidung im jeweiligen Visumverfahren.
H-1B-VisumDas H-1B-Visum kann für qualifizierte Tätigkeiten in einem spezialisierten Beruf in Betracht kommen. Ein Hochschulabschluss allein begründet jedoch keinen Anspruch. Die Tätigkeit und die Qualifikation müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Außerdem ist das Verfahren wegen Kontingenten und weiterer Voraussetzungen oft aufwendig.Mehr zum H-1B-Visum finden Sie bei der Einwanderungsbehörde.
Es wird dringend seitens der Behörden empfohlen, sich rechtzeitig um das richtige Visum für die USA zu kümmern - egal, ob der Aufenthalt in den USA für mehrere Jahre geplant ist oder ob Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens nur einige Tage bis Wochen bei einem US-Kunden arbeiten.
Besonderheit: Social-Media-AccountsBei Anträgen auf ein US-Nichteinwanderungsvisum werden im Formular DS-160 Angaben zu Social-Media-Identifiern abgefragt, die die antragstellende Person in den vergangenen fünf Jahren genutzt hat. Für ESTA gelten eigene Formular- und Prüfregeln. Die Angaben sollten vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Bitte prüfen Sie die aktuellen Vorgaben des US-Außenministeriums beziehungsweise von CBP, da sich Formulare und Sicherheitsprüfungen ändern können.Ansprechpartner und Links
Wichtiger Hinweis: Die Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig bei den zuständigen Behörden und Ansprechpartnern (siehe nachfolgende Links).
Neben offiziellen Ansprechpartnern bieten zahllose Internetportale Informationen über die USA und liefern Tipps rund um den US-Aufenthalt. Die Web-Adressen offizieller US-Seiten enden immer mit .gov. Eine Auswahl offizieller deutscher und US-amerikanischer Seiten:Auswärtiges Amt: Die Reise- und Sicherheitshinweise sollten US-Reisende aus Deutschland auch unterwegs stets im Blick behalten.Diplomatische Vertretungen der USA in Deutschland: Sie stellen in Berlin, Frankfurt und München Nicht-Einwanderungsvisa aus. Wer dort vorspricht, sollte vorher unbedingt auf der Internetseite die Liste der verbotenen Gegenstände nachlesen. Weder Mobiltelefone noch USB-Sticks oder Codeschlüssel dürfen mit in die Botschaft genommen werden.Business-Visa-Center: Das Business Visa Center stellt in den USA ansässigen Firmen Informationen über das Visaantragsverfahren für Geschäftsreisen in die USA mit Besuchervisa zur Verfügung. Die Webseite erklärt das Verfahren für Firmen, die Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner in die USA einladen möchten.germany.info - Deutsche Vertretungen in den USA: Die Seite ist eine gemeinsame Publikation des Pressereferats der Deutschen Botschaft Washington, des Deutschlandzentrums und der acht deutschen Generalkonsulate in den USA.Wichtige BegriffeWer eine Reise in die USA plant, kommt an folgenden Begriffen nicht vorbei:APISFluggesellschaften sind bei Flügen in die USA gesetzlich zur Übermittlung von Daten an die US-Behörde über das "Advance Passenger Information System" (APIS) verpflichtet. Hauptsächlich handelt es sich dabei um die Adresse des Fluggastes während des US-Aufenthalts. Bei Online-Buchungen können diese Daten oft bereits mit angegeben werden.Visa Waiver ProgramVisa Waiver Program: Deutschland gehört zu den 40 Staaten, deren Bürger visumfrei in die USA reisen dürfen. Bedingung: Sie halten sich höchstens 90 Tage dort auf und kommen als Tourist oder aus geschäftlichen Gründen. Voraussetzung für visumfreies Reisen ist eine im Vorfeld genehmigte elektronische Anmeldung (ESTA).ESTA-VerfahrenESTA steht für Electronic System for Travel Authorization und ist ein elektronisches Reisegenehmigungssystem. Es gilt als Bedingung für die Einreise im Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program).Department of Homeland Security (DHS)Das Heimatschutzministerium ist zuständig für den Schutz der amerikanischen Bevölkerung vor Bedrohungen - unter anderem durch Terroristen. Es wurde in Folge der Anschläge vom 11. September 2001 gegründet.U.S. Customs and Border Protection (CBP)Die Zoll- und Grenzschutzbehörde der Vereinigten Staaten ist eine der größten Behörden des Department of Homeland Security (DHS).Diversity Visa Lottery (DV-Lotterie)Seit 1990 verlost die US-Regierung jedes Jahr zigtausende Einwanderungsvisa. Die Teilnahme an der Greencard-Lotterie ist kostenfrei, allerdings gibt es Voraussetzungen, die Bewerber erfüllen müssen. Mehr dazu finden Sie auf der Seite des Electronic Diversity Visa Program.Global Entry-KioskeMit Global Entry ist ein vereinfachtes Prüfungsverfahren gemeint, das Reisenden bei der Einreise eine automatisierte Pass- und Sicherheitsüberprüfung an speziellen Kiosken an Flughäfen ermöglicht. Die Schlange vor dem Immigration Office kann man damit umgehen. Wer Global Entry nutzen will, braucht einen biometrischen Reisepass (ePass), mit dem er im Vorfeld persönlich beim Service Point der Bundespolizei vorsprechen muss. Erst nach einem persönlichen Vorstellungstermin erfolgen die Registrierung und die damit einhergehende Freischaltung zur Nutzung der Global Entry-Kioske in den USA.Secure FlightSecure Flight steht für eine Meldepflicht für alle Flugreisenden in die USA. Passagiere müssen vor Abflug zusätzliche Daten über sich eingeben, die den Grenzkontrolleuren der Transportation Security Administration (TSA) übermittelt werden. Die Secure Flight Datenerfassung ist zusätzlich zu den bisherigen Einreiseverfahren APIS und ESTA erforderlich und wird im Rahmen der Flugbuchung durch die jeweilige Fluggesellschaft organisiert. U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS)USCIS ist Regierungsbehörde, bei der Einwanderungsvisa und Greencard-Anträge eingereicht werden. Auf der Internetseite werden außerdem alle Fragen rund um die Einwanderung beantwortet.
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