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Zypern Die Republik Zypern ist volles Mitglied der Europäischen Union, gehört allerdings nicht zur Gruppe der Schengen-Staaten. Der Nordteil steht unter der Kontrolle der Türkei.
SozialversicherungWenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - sofern die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt werden.Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger : entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das  SV-Meldeportal .Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung . MeldepflichtGrundsätzlich müssen ausländische Arbeitgeber jeden Arbeitnehmer melden, der in Zypern vorübergehend beschäftigt ist.Die Meldung muss schriftlich vor Beginn der Entsendung erfolgen und u. a. folgende Angaben enthalten:zum deutschen Unternehmen,zur Kontaktperson in Zypern,zur Entsendung (Art der Entsendung, Ort, Dauer) undzur Art der Wirtschaftstätigkeit.Außerdem müssen Name, Beruf und Passnummer des Entsandten aufgeführt werden. Mehr zur Meldepflicht finden Sie auf der Webseite des Arbeitsministeriums. Reise- und SicherheitshinweiseDas Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.
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