StartseiteTK-Service AuslandMitarbeitende im Ausland absichernWer kommt für die Kosten auf, wenn Mitarbeitende bei einem beruflichen Auslandsaufenthalt erkranken?
Wer kommt für die Kosten auf, wenn Mitarbeitende bei einem beruflichen Auslandsaufenthalt erkranken?
Anders als bei Urlaubsreisen ist bei dienstlichen Aufenthalten im Ausland der Arbeitgeber in der Pflicht, für Behandlungskosten aufzukommen (§17 SGB V). Zwar erstattet die jeweilige Krankenkasse anschließend Kosten bis zu der Höhe, die eine vergleichbare Behandlung im Inland gekostet hätte - dennoch können Kosten übrig bleiben.Verbraucherschützer empfehlen selbst für Reisen ins europäische Ausland, wo die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt, den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung , die auch Dienstreisen umfasst. Dabei kann ein Arbeitgeber seine Mitarbeitenden bitten, eine solche Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, die Prämiengebühren für sie übernehmen und im Krankheitsfall in Vorleistung gehen.Eine Alternative sind Dienstreiseversicherungen, die Arbeitgeber abschließen und mit denen sie auch andere Risiken absichern können. Wer als Arbeitgeber mehrere Mitarbeitende entsendet, kann über Gruppenversicherungen Aufwand und Kosten im Zaum halten.Erklärfilm Mitarbeitende ins Ausland entsendenEntsenden Sie Mitarbeitende ins Ausland, ergeben sich für Sie als Arbeitgeber viele Fragen: Was ändert sich beim Sozialversicherungsschutz? Was passiert im Fall einer Erkrankung? Gibt es Unterschiede zwischen den Ländern? Welche Kosten können entstehen? Antworten finden Sie in unserem Erklärfilm rund um das Thema Entsendung.Entsendung ins Ausland
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