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Angaben zur Beitragszahlung Wie können Arbeitgeber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen? Wann sind Beiträge fällig? Wir haben Antworten auf die Fragen von Arbeitgebern zur Beitragszahlung.
Angaben zur Beitragszahlung Mit unseren ausführlichen Informationen erfahren, was für Arbeitgeber bei der Beitragszahlung wichtig ist.
Achtung bei verspäteten Beitragsnachweisen: Krankenkassen müssen in bestimmten Fällen Säumniszuschläge erheben
Die "Gemeinsamen Verlautbarungen zur Erhebung und Erlass von Säumniszuschlägen im Jahr 2024" stellen das richtige Vorgehen klar: Wenn ein Beitragsnachweis verspätet eingeht und höhere Beiträge vorsieht, als von der Einzugsstelle ursprünglich geschätzt, müssen wir Säumniszuschläge berechnen.
Pflegeversicherung: Neue Grundsätzliche Hinweise zur Verzinsung von Beitragserstattungen und zur Elterneigenschaft ab Juli 2025
Am 30. Juni 2025 endet der Übergangszeitraum für das vereinfachte Nachweisverfahren zur Elterneigenschaft und zur Anzahl der Kinder. Ab 1. Juli 2025 gilt das automatisierte Nachweisverfahren. Der GKV-Spitzenverband gibt als Orientierungshilfe "Grundsätzliche Hinweise" heraus, die laufend angepasst werden. In der Fassung vom 31. März 2025 wird nun die Verzinsung von Beitragserstattungen präzisiert, und es gibt Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft ab Juli 2025.
Aussteuerung von Krankengeld - was Arbeitgeber wissen müssen
Der Anspruch von Beschäftigten auf Krankengeld, das ihnen von der Krankenkasse gezahlt wird, endet nach 78 Wochen. Danach erhalten die Betroffenen das sogenannte Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit. Arbeitgeber müssen bei der Aussteuerung dieser Personen einiges beachten.
Verjährungsfristen: Wann verjähren SV-Beitragsansprüche?
In der Sozialversicherung gilt grundsätzlich eine Frist von vier Jahren, um Beitragsansprüche geltend zu machen. Bei vorsätzlich vorenthaltenen Beiträgen gilt die Frist auch darüber hinaus. Wir haben zusammengestellt, was Arbeitgeber beachten müssen.
Inflationsausgleichsprämie pfändbar? Urteil des BGH
Bisher bestand noch Uneinigkeit darüber, ob die Inflationsausgleichsprämie gepfändet werden kann. Die abschließende Klärung stand noch aus. Nun gibt es dazu ein Urteil des Bundesgerichtshofs.
Achtung bei verspäteten Beitragsnachweisen: Krankenkassen müssen in bestimmten Fällen Säumniszuschläge erheben
Die "Gemeinsamen Verlautbarungen zur Erhebung und Erlass von Säumniszuschlägen im Jahr 2024" stellen das richtige Vorgehen klar: Wenn ein Beitragsnachweis verspätet eingeht und höhere Beiträge vorsieht, als von der Einzugsstelle ursprünglich geschätzt, müssen wir Säumniszuschläge berechnen.
Häufige Fragen zur Beitragszahlung
Arbeitgeber melden Beschäftigte bei der neuen Krankenkasse per Datenübermittlung an. Die Meldung über die Bestätigung der Mitgliedschaft erhalten sie dann von der neuen Krankenkasse auf dem gleichen Weg. Die Mitgliedsbescheinigung per Post ist seit dem 1. Januar 2021 entfallen.
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Mit dem Beitragsnachweis teilen Sie der Einzugsstelle die Höhe und Aufteilung der Sozialversicherungsbeiträge, die Umlagebeiträge zur U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage mit.
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Wir machen Ihnen die Beitragszahlung so einfach wie möglich: Lassen Sie die Beiträge direkt von Ihrem Konto abbuchen. Erteilen Sie Ihr SEPA-Lastschriftmandat bequem über Ihr Lohnabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal. Übrigens: Der Widerruf erfolgt auch elektronisch.
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Die Regel besagt: Beitragsnachweise müssen der Krankenkasse um 0:00 Uhr des fünftletzten Bankarbeitstags eines Monats vorliegen. Für Sie heißt das: Sie müssen den Beitragsnachweis rechtzeitig übermitteln, spätestens am vorherigen Tag bis 24 Uhr. Die aktuellen Termine finden Sie in unseren Übersichten.
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Zum 1. Januar eines Jahres ändern sich in der Regel die Beitragsbemessungsgrenzen und damit auch die Beiträge. Deswegen dürfen Arbeitgeber nicht vergessen, ihren Dauerbeitragsnachweis anzupassen - sofern sie einen eingerichtet haben.
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In vielen Fällen können Sie die voraussichtliche Beitragsschuld nicht rechtzeitig ermitteln. Dann greift die sogenannte Vereinfachungsregel: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Beitrag des Vormonats zahlen.
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Wenn Sie für einen Arbeitnehmer zu hohe Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, erstatten wir Ihnen diese auf Antrag zurück.
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Der Erstattungsanspruch verjährt vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem Sie die Beiträge entrichtet haben. Eventuell erhobene Säumniszuschläge oder Mahnkosten kann die TK nicht zurückerstatten.
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Beantragen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung direkt digital über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal. Praktisch: Auch Abos sind möglich.
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Wenn Sie einen Rentner oder Pensionär als Arbeitnehmer beschäftigen, müssen Sie Beiträge an die zuständige Krankenkasse abführen. Ihr Mitarbeiter muss diese in der "Erklärung des Versorgungsempfängers über seine Krankenkassenzugehörigkeit" angeben. Wir stellen ein Musterformular zur Verfügung.
 
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2026 beträgt der monatliche Höchstzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung 502,49 Euro. Er gilt für Beschäftigte, die freiwillig gesetzlich bei der TK krankenversichert sind.
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Beratungsblatt Beitragsnachweis
Als Arbeitgeber geben Sie jeden Monat den sogenannten Beitragsnachweis ab. In diesem Beratungsblatt haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen dazu zusammengestellt.
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Häufige Fragen zum Beitragskonto
Damit wir Sie als Firmenkunden optimal betreuen können, benötigen wir Ihre aktuellen Firmenstammdaten. Seit dem 1. Juli 2023 gilt: Ihr Arbeitgeberbeitragskonto (Arbeitgeberkonto) legen Sie elektronisch über das Meldeverfahren an, z.B. über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal.
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Wir machen Ihnen die Beitragszahlung so einfach wie möglich: Lassen Sie die Beiträge direkt von Ihrem Konto abbuchen. Erteilen Sie Ihr SEPA-Lastschriftmandat bequem über Ihr Lohnabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal. Übrigens: Der Widerruf erfolgt auch elektronisch.
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Beantragen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung direkt digital über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal. Praktisch: Auch Abos sind möglich.
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Sie können bei uns einen Auszug aus Ihrem Arbeitgeber-Beitragskonto anfordern. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit uns auf.
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Häufige Fragen zur Fälligkeit von Beiträgen
Die Beiträge sind immer am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Der Bankarbeitstag richtet sich nach dem Sitz der Krankenkasse. In unserer Übersicht finden Sie alle Termine auf einen Blick.
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Die Regel besagt: Beitragsnachweise müssen der Krankenkasse um 0:00 Uhr des fünftletzten Bankarbeitstags eines Monats vorliegen. Für Sie heißt das: Sie müssen den Beitragsnachweis rechtzeitig übermitteln, spätestens am vorherigen Tag bis 24 Uhr. Die aktuellen Termine finden Sie in unseren Übersichten.
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Der 24. Dezember und der 31. Dezember sind keine Bankarbeitstage, obwohl sie nicht als gesetzliche Feiertage gelten. Hintergrund: Es gelten die Regeln der geschäftsfreien Tage der Deutschen Bundesbank - und dort sind Heiligabend und Silvester freie Tage.
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Beiträge von freiwillig Versicherten sind erst am 15. des Folgemonats fällig. Fällt der 15. auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen Feiertag, genügt es, wenn die Zahlung am darauffolgenden Bankarbeitstag auf dem Konto der TK eingeht.
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Der Erstattungsanspruch verjährt vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem Sie die Beiträge entrichtet haben. Eventuell erhobene Säumniszuschläge oder Mahnkosten kann die TK nicht zurückerstatten.
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Formulare Nützliche Anträge und Formulare für Ihre tägliche Arbeit.
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