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Wie eröffne ich ein Beitragskonto (Arbeitgeberkonto) bei der TK? Damit wir Sie als Firmenkunden optimal betreuen können, benötigen wir Ihre aktuellen Firmenstammdaten. Seit dem 1. Juli 2023 gilt: Ihr Arbeitgeberbeitragskonto (Arbeitgeberkonto) legen Sie elektronisch über das Meldeverfahren an, z.B. über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal.
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Weitere ArbeitshilfenWeitere hilfreiche Informationen und Arbeitshilfen finden Arbeitgeber hier: Fälligkeitstermine 2026 ( PDF, 278 kB) für Beitragsnachweise und SV-Beiträge Beratungsblatt Beitragsnachweis ( PDF, 115 kB) Alles Wichtige zum SV-Meldeportal Wie Arbeitgeber ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen könnenSo können Arbeitgeber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordernFür Arbeitgeber: Anforderung Kontoauszug
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