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Startseite Sozialversicherung Beiträge und Rechengrößen Angaben zur Beitragszahlung Wann muss ich den Dauerbeitragsnachweis ändern und wieso?
Wann muss ich den Dauerbeitragsnachweis ändern und wieso? Zum 1. Januar eines Jahres ändern sich in der Regel die Beitragsbemessungsgrenzen und damit auch die Beiträge. Deswegen dürfen Arbeitgeber nicht vergessen, ihren Dauerbeitragsnachweis anzupassen - sofern sie einen eingerichtet haben.
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Reichen Sie den neuen Dauerbeitragsnachweis bitte mit Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal  bis zum ersten Fälligkeitstermin des neuen Jahres bei der TK ein. 
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