Firmenkunden
Kontakt
Startseite Sozialversicherung Beiträge Angaben zur Beitragszahlung Wann verjährt der Anspruch auf Beitragserstattung?
Wann verjährt der Anspruch auf Beitragserstattung? Der Erstattungsanspruch verjährt vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem Sie die Beiträge entrichtet haben. Eventuell erhobene Säumniszuschläge oder Mahnkosten kann die TK nicht zurückerstatten.
Schnellzugriff Beratungsblatt Beitragsnachweis
Wir nutzen Cookies Privatsphäre-Einstellungen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.