Firmenkunden
Kontakt
Startseite Sozialversicherung Beiträge und Rechengrößen Angaben zur Beitragszahlung Wann gilt die Vereinfachungsregel?
Wann gilt die Vereinfachungsregel? In vielen Fällen können Sie die voraussichtliche Beitragsschuld nicht rechtzeitig ermitteln. Dann greift die sogenannte Vereinfachungsregel: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Beitrag des Vormonats zahlen.
Schnellzugriff Beratungsblatt Beitragsnachweis
Als Arbeitgeber dürfen Sie die Vereinfachungsregel anwenden, wenn in Ihrem Unternehmen regelmäßig Mitarbeiterwechsel stattfinden oder wenn Sie regelmäßig mit variablen Entgeltbestandteilen zu tun haben.
Wir nutzen Cookies Privatsphäre-Einstellungen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.