Firmenkunden
Kontakt
Startseite Sozialversicherung Beiträge Beitragszuschüsse Zahlen Arbeitgeber auch einen Zuschuss, wenn Mitarbeiter freiwillig gesetzlich oder privat versichert sind?
Zahlen Arbeitgeber auch einen Zuschuss, wenn Mitarbeiter freiwillig gesetzlich oder privat versichert sind? Ja, und zwar wenn Beschäftigte wegen Überschreitens der Verdienstgrenze nicht (mehr) pflichtversichert sind oder von der Pflichtversicherung befreit und stattdessen privat versichert sind. Dann erhalten sie vom Arbeitgeber einen Beitragszuschuss. Die Zuschüsse stellen kein direktes Arbeitsentgelt dar.
Die Zuschüsse des Arbeitgebers zum privaten bzw. freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherungsbeitrag ergeben sich aus den folgenden Paragraphen: § 257 SGB V Bei Bezug von Kurzarbeitergeld i. V. m. § 249 Abs. 2 SGB V Zum Pflegeversicherungsbeitrag aus § 61 SGB XI Freiwillige Versicherung bei Überschreiten der JAEGDie oben genannte "Verdienstgrenze" heißt korrekterweise Jahresarbeitsentgeltgrenze , abgekürzt JAEG. Sie wird auch Versicherungspflichtgrenze genannt.
Wir nutzen Cookies Privatsphäre-Einstellungen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.