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Wann muss ich einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung eines Arbeitnehmers zahlen?
Den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer privat versichert und in der gesetzlichen Krankenversicherung "krankenversicherungsfrei" oder von der Krankenversicherungspflicht ausgeschlossen ist. Außerdem müssen drei weitere Voraussetzungen erfüllt sein.Schnellzugriff
JAE-Rechner: Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt berechnen
Diese drei Voraussetzungen müssen nach § 257 SGB V außerdem erfüllt sein:Voraussetzung 1: VersicherungsbescheinigungDem Arbeitgeber muss eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens vorliegen, in der die zuständige Aufsichtsbehörde bestätigt, dass die Versicherung den gesetzlich geforderten Voraussetzungen entspricht. Die Bestätigung muss alle drei Jahre erneuert werden.Voraussetzung 2: VersicherungsleistungenDie Leistungen müssen denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Es ist dabei unerheblich, ob der Mitarbeiter mit seiner Versicherung eine höhere Selbstbeteiligung oder Leistungsausschlüsse für bestimmte Krankheiten vereinbart hat. Voraussetzung 3: FamilienangehörigeAuch die Familienangehörigen müssen mit solchen Leistungsansprüchen privat krankenversichert sein.Mehr zu BeitragszuschüssenAusführliche Informationen zu Beitragszuschüssen finden Sie bei TK-Lex.
Unser Tipp: Mit unserem Rechner können Sie das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt ermitteln.
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