StartseiteSozialversicherungBeiträge und RechengrößenBeitragsberechnungFür welche Beschäftigten müssen Arbeitgeber keine Beiträge zahlen?
Für welche Beschäftigten müssen Arbeitgeber keine Beiträge zahlen?
Für einige Beschäftigte wie Azubis, geringfügig Beschäftigte und beschäftigte Rentner gibt es Ausnahmen von der Beitragszahlung.Die Ausnahmen in der Übersicht: AuszubildendeFür Azubis müssen Sie auch dann Sozialversicherungsbeiträge abführen, wenn diese kein Entgelt von Ihnen erhalten. Geringfügig BeschäftigteFür geringfügig Beschäftigte brauchen Sie keine Beiträge zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. In der Kranken- und Rentenversicherung sind die Beiträge geringer als bei einer versicherungspflichtigen oder versicherungsfreien Beschäftigung. Sie betragen pauschal 13,0 Prozent für die Krankenversicherung und 15,0 Prozent für die Rentenversicherung.Beschäftigte RentnerAuch während des Bezugs einer Rente wegen Alters oder Erwerbsminderung ist es möglich, einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen. Trotzdem müssen Sie für die beschäftigten Rentner nicht immer in allen Sozialversicherungszweigen Beiträge zahlen. Weitere Informationen erhalten Sie im Beratungsblatt Beschäftigung von Rentner:innen (
PDF, 420 kB)
.
Wir nutzen Cookies
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine sichere und benutzerfreundliche Website anzubieten, setzen wir Cookies ein. Einige dieser Cookies sind technisch erforderlich, damit unser Angebot funktioniert. Mit Ihrer Zustimmung setzen wir Tools zur Erfolgsmessung und Optimierung unserer Werbekampagnen sowie für Remarketing ein. Wir möchten unter anderem verstehen, wie unsere Website genutzt wird, und wie wir Sie auf Grundlage Ihrer Besuche und Interaktionen im Rahmen von Werbekampagnen erneut mit personalisierten Anzeigen auf externen Webseiten ansprechen können. Dabei können personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse oder Ihr Nutzungsverhalten verarbeitet werden. Mit einem Klick auf die Schaltfläche "Nur erforderliche" lehnen Sie diese optionalen Cookies ab. Ihre Auswahl können Sie in den Privatsphäre-Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie im Impressum , der Datenschutzerklärung und unter Cookies auf tk.de .
Entscheiden Sie selbst, für welche Zwecke wir Ihre Daten speichern und verarbeiten dürfen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie unter Cookies auf tk.de .
Technisch erforderliche Cookies
Funktionale Cookies
Marketing-Cookies
Dienste
Individuelle Einstellungen
Nur erforderliche
Alle zulassen
Ausgewählte zulassen
Alle zulassen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in MinutenSie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.