StartseiteSozialversicherungBeiträgeBeitragsberechnungWie hoch ist der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen?
Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen?
In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen Sie als Arbeitgeber jeweils die Hälfte des aktuellen Beitragssatzes. Dies gilt seit Januar 2019 auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz. Den Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder in der Pflegeversicherung zahlen Arbeitnehmer weiterhin allein.Schnellzugriff
Beitragstabelle & Co.: Die SV-Rechengrößen 2026
Beitragstabelle & Co.: Die SV-Rechengrößen 2026 (Sachsen)
Alle Beitragssätze sowie die Aufteilung der zu zahlenden Anteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer finden Sie in der aktuellen Beitragsübersicht .Hilfen zur Berechnung der Beiträge finden Sie im Artikel " Wie berechne ich die Beiträge zur Sozialversicherung? ".
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