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Startseite Sozialversicherung Beiträge und Rechengrößen Beitragsberechnung Wie berechne ich Beiträge aus Arbeitsentgelt?
Wie berechne ich Beiträge aus Arbeitsentgelt? Um Beiträge korrekt zu berechnen, müssen Sie das beitragspflichtige Arbeitsentgelt kennen. Dazu gehören das laufende Arbeitsentgelt und einmalige Einnahmen. Grundsätzlich gilt: Entgelte, die steuerpflichtig sind, sind auch beitragspflichtig. 
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Zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gehören zum Beispieldas monatliche Grundgehalt,das 13. und jedes weitere zusätzliche Gehalt,Kost und Wohnung sowie andere regelmäßige Sachbezüge , vermögenswirksame Leistungen,Anwesenheitsprämien,Leistungs- und Erschwerniszulagen undsteuerpflichtige Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.Weitere Informationen zur Beitragspflicht ( § 223 SGB V ) finden Sie auch in TK-Lex.
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