BeitragssätzeWie hoch sind die aktuellen Beiträge? Welche Beitragssätze gelten wann? Alles dazu finden Arbeitgeber hier.
Häufige Fragen
Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 %. Der Zusatzbeitragssatz der TK liegt 2026 bei 2,69 %. Der TK-Gesamtbeitragssatz 2026 beträgt damit 17,29 %.
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2026 beträgt der allgemeine Beitragssatz für Ihre Arbeitnehmer 14,6 Prozent und der ermäßigte Beitragssatz 14,0 Prozent. Der TK-Zusatzbeitragssatz beträgt 2,69 Prozent.
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Der Gesetzgeber legt zum 1. Januar eines Jahres den allgemeinen und den ermäßigten Beitragssatz fest. Den weiteren Finanzbedarf decken die Kassen durch einen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz.
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In unserer Tabelle finden Sie die allgemeinen PV-Beitragssätze der letzten Jahre. 2026 liegt er bei 3,6 Prozent.
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2026 liegt der Beitragssatz für die U1 bei 2,1 % (Standard). Die weiteren Umlagesätze für die U1 richten sich nach der Höhe des gewählten Erstattungssatzes. Der Beitragssatz für die U2 beträgt 0,44 %.
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Seit dem 1. Januar 2018 beträgt der Beitragssatz in der Rentenversicherung unverändert 18,6 Prozent.
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Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung beträgt 2026 - wie auch schon im Vorjahr - 2,6 Prozent.
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In unseren PDFs zum Herunterladen finden Sie die Beitragssätze zur Sozialversicherung, Bemessungsgrenzen, Versicherungspflichtgrenzen, die Bezugsgröße sowie weitere Grenzwerte und Rechengrößen
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Im Jahr 2026 betragen die allgemeinen Beiträge in der Sozialversicherung 14,6 Prozent in der Krankenversicherung, 18,6 Prozent in der Rentenversicherung, 3,6 Prozent in der Pflegeversicherung und 2,6 Prozent in der Arbeitslosenversicherung. Hinzu kommt der Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse.
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2026 sinkt die Abgabe für die Künstlersozialkasse um 0,1 Prozentpunkte und beträgt dann 4,9 Prozent (2025: 5 Prozent). Gleichzeitig wird die Melde-Bagatellgrenze auf 1.000 Euro angehoben - kleinere Zahlungen können daher meldefrei sein.
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2026 beträgt die Insolvenzgeldumlage unverändert 0,15 Prozent und entspricht damit dem gesetzlich festgelegten Umlagesatz.
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Aktuelles zu Beitragssätzen
Wo finde ich den Beitragssatz der TK für 2026?
Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 %. Der Zusatzbeitragssatz der TK liegt 2026 bei 2,69 %. Der TK-Gesamtbeitragssatz 2026 beträgt damit 17,29 %.
Welche Beitragssätze galten 2023?
In unserer Übersicht sehen Sie alle Beitragssätze zur Sozialversicherung für 2023.
Der gesetzlich festgelegte Zusatzbeitragssatz 2025 und 2026
Der gesetzlich festgelegte Zusatzbeitragssatz 2025 liegt bei 2,5 Prozent. 2026 steigt er auf 2,9 Prozent.
Künstlersozialabgabe 2026 leicht abgesenkt
Die Künstlersozialabgabe wurde für 2026 leicht abgesenkt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales begründet das mit mit einer guten wirtschaftlichen Entwicklung in der Kunst- und Kulturbranche.
Der Pflegeversicherungsbeitrag ab 1. Januar 2025
2025 ist der allgemeine Pflegebeitragssatz gestiegen. Dadurch ergeben sich neue Beitragssätze für Kinderlose und für Familien mit mehreren Kindern.
Künstlersozialabgabe 2025: Meldefrist bis Ende März und Abgabesatz
Wenn ein Unternehmen künstlerische Leistungen in Anspruch nimmt, ist es in der Regel dazu verpflichtet, die Künstlersozialabgabe zu zahlen. Der Abgabesatz bleibt 2025 gleich. Unternehmen müssen Entgelte, die sie an Künstler gezahlt haben, allerdings rechtzeitig melden.
Beitragssatz zur Pflegeversicherung: Wer gilt als Eltern und wie ist der Nachweis geregelt?
Seit 1. Juli 2023 gilt: Der Zuschlag für Kinderlose wurde erhöht. Für Familien mit mehreren jüngeren Kindern gibt es Beitragsentlastungen. Bei beidem ist die Elterneigenschaft entscheidend. Der GKV-Spitzenverband hat nun geklärt, was unter "Elterneigenschaft" zu verstehen ist und wie der Nachweis erfolgt.
Der Pflegeversicherungsbeitrag ab 1. Januar 2025
2025 ist der allgemeine Pflegebeitragssatz gestiegen. Dadurch ergeben sich neue Beitragssätze für Kinderlose und für Familien mit mehreren Kindern.
Rundschreiben und Verordnungen zu Beitragssätzen
Beiträge bei Bezug von Kurzarbeitergeld
Beitragspflicht an Wartetagen
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