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Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe?
2026 liegt die Abgabe für die Künstlersozialkasse bei 4,9 Prozent. 2027 wird sie leicht angehoben und steigt auf 5,0 Prozent. Die Bagatellgrenze liegt 2026 bei 1.000 Euro - kleinere Zahlungen können daher meldefrei sein.Die Künstlersozialabgabe sinkt 2026 von 5,0 auf 4,9 Prozent. Ab 2027 liegt sie wieder bei 5,0 Prozent.Die Bagatellgrenze 2026 für die Künstlersozialabgabe liegt laut Bundesgesetzblatt (BGBL-Nr.: 323 vom 29.10.2024) bei 1.000 Euro pro Kalenderjahr.Das bedeutet für Sie als Arbeitgeber:Nur wenn die jährlichen Zahlungen an Künstler:innen oder Publizist:innen diesen Betrag überschreiten, müssen Sie die Abgabe entrichten und melden.Wird die Bagatellgrenze überschritten, müssen Sie die Künstlersozialabgabe fristgerecht bis zum 31. März des Folgejahres melden und abführen - so vermeiden Sie Bußgelder und Nachforderungen.Es gibt jedoch sogenannte typische Verwerter, die die Künstlersozialabgabe immer leisten müssen, unabhängig von der Bagatellgrenze. Mehr dazu finden Sie bei der Künstlersozialkasse.
Tipp: Auf der Seite der Künstlersozialkasse finden Sie den Anmelde- und Erhebungsbogen für die Künstlersozialabgabe sowie ausführliche Hinweise zum Ausfüllen.
Mehr InfosRechtsgrundlage: Die Rechtsgrundlage für die Künstlersozialabgabe finden Sie in der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026 (KSA-VO 2026)Hintergrundinfos und praxisnahe Tipps: Mehr Infos zur Absenkung finden Sie in unserem Artikel Künstlersozialabgabe wird 2026 leicht abgesenkt Fristen und FAQs zu Spezialfällen: Mehr Infos zur Abgabefinden Sie auf Seite der Künstlersozialkasse (KSK) und beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
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