Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 %. Der Zusatzbeitragssatz der TK liegt 2026 bei 2,69 %. Der TK-Gesamtbeitragssatz 2026 beträgt damit 17,29 %.
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2026 beträgt der allgemeine Beitragssatz für Ihre Arbeitnehmer 14,6 Prozent und der ermäßigte Beitragssatz 14,0 Prozent. Der TK-Zusatzbeitragssatz beträgt 2,69 Prozent.
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Der Gesetzgeber legt zum 1. Januar eines Jahres den allgemeinen und den ermäßigten Beitragssatz fest. Den weiteren Finanzbedarf decken die Kassen durch einen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz.
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In unserer Tabelle finden Sie die allgemeinen PV-Beitragssätze der letzten Jahre. 2026 liegt er bei 3,6 Prozent.
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2026 liegt der Beitragssatz für die U1 bei 2,1 % (Standard). Die weiteren Umlagesätze für die U1 richten sich nach der Höhe des gewählten Erstattungssatzes. Der Beitragssatz für die U2 beträgt 0,44 %.
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Seit dem 1. Januar 2018 beträgt der Beitragssatz in der Rentenversicherung unverändert 18,6 Prozent.
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Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung beträgt 2026 - wie auch schon im Vorjahr - 2,6 Prozent.
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In unseren PDFs zum Herunterladen finden Sie die Beitragssätze zur Sozialversicherung, Bemessungsgrenzen, Versicherungspflichtgrenzen, die Bezugsgröße sowie weitere Grenzwerte und Rechengrößen
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Im Jahr 2026 betragen die allgemeinen Beiträge in der Sozialversicherung 14,6 Prozent in der Krankenversicherung, 18,6 Prozent in der Rentenversicherung, 3,6 Prozent in der Pflegeversicherung und 2,6 Prozent in der Arbeitslosenversicherung. Hinzu kommt der Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse.
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2026 liegt die Abgabe für die Künstlersozialkasse bei 4,9 Prozent. 2027 wird sie leicht angehoben und steigt auf 5,0 Prozent. Die Bagatellgrenze liegt 2026 bei 1.000 Euro - kleinere Zahlungen können daher meldefrei sein.
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2026 beträgt die Insolvenzgeldumlage unverändert 0,15 Prozent und entspricht damit dem gesetzlich festgelegten Umlagesatz.
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Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 %. Der Zusatzbeitragssatz der TK liegt 2026 bei 2,69 %. Der TK-Gesamtbeitragssatz 2026 beträgt damit 17,29 %.
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