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Startseite Sozialversicherung Beiträge und Rechengrößen Beitragssätze Welche Beitragssätze galten 2023?
Welche Beitragssätze galten 2023? In unserer Übersicht sehen Sie alle Beitragssätze zur Sozialversicherung für 2023.
Beitragssätze ab 1. Juli 2023Beitragssätze bis 30. Juni 2023
Krankenversicherung - allgemeiner Beitragssatz14,6 %14,6 %
Krankenversicherung - ermäßigter Beitragssatz14,0 %14,0 %
Krankenversicherung - durchschnittlicher Zusatzbeitrag1,6 %1,6 %
Krankenversicherung - individueller Zusatzbeitragssatz der TK1,2 %1,2 %
Pflegeversicherung3,40 %3,05 %
Pflegeversicherung - Beitragszuschlag0,60 %0,35 %
Rentenversicherung18,6 %18,6 %
Arbeitslosenversicherung2,6 %2,6 %
Künstlersozialabgabe5,0 %5,0 %
Insolvenzgeldumlage0,06 %0,06 %
Bitte beachten Sie die Besonderheiten in der Pflegeversicherung ab dem 1. Juli 2023.
Beitragssätze zur U1 und U2 im Jahr 2023
U1ErstattungssatzUmlagesatz 2023 (gültig seit 01.10.2022)
70 % (Standard)2,60 %
50 % (ermäßigt)1,70 %
80 % (erhöht)4,10 %
U2ErstattungssatzUmlagesatz 2023 (gültig seit 01.10.2022)
100 %0,58 %
Wahlerklärung zur U1Der Wechsel des Erstattungssatzes zur U1 ist jeweils zum Jahreswechsel möglich. Die Wahlerklärung und weitere Infos finden Sie hier: Artikel: "U1 - Wahlerklärung zum Umlagesatz nicht vergessen" Beitragstabellen und weitere InfosDer Zusatzbeitragssatz der TK liegt auch im Jahr 2023 bei 1,2 Prozent. Der TK-Verwaltungsrat entscheidet jeweils im Dezember über eine Anpassung im Folgejahr.Die Beitragstabelle für 2023 (mit den Beitragsbemessungsgrenzen und den Umlagesätzen) und Antworten auf häufige Fragen rund um die Sozialversicherungswerte finden Sie hier: Beitragstabelle ab Januar 2023 ( PDF, 605 kB) Grenzwerte, Bezugsgrößen und weitere Werte
TK; Haufe
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