Betriebliche AltersvorsorgeZwischen Zuschussregeln, Grenzwerten und Fördermöglichkeiten haben wir Antworten für Arbeitgeber.
Häufige Fragen
Viele Zahlungen zur betrieblichen Altersversorgung sind steuer- und beitragsfrei. Denn der Gesetzgeber hat dafür hohe Freibeträge beschlossen. Bei einer Direktzusage des Arbeitgebers können die Zahlungen sogar komplett steuer- und beitragsfrei sein.
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Zahlungen des Arbeitgebers zur bAV sind bis zum Betrag von 4.056 Euro (2026) jährlich beitragsfrei in der Sozialversicherung. Für die Steuer gilt ein jährlicher Freibetrag von 8.112 Euro (2026).
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In TK-Lex und in in unserem Beratungsblatt "Betriebliche Altersversorgung" finden Sie umfassende und verständliche Informationen.
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Beratungsblatt Betriebliche Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung ist ein wichtiger Baustein neben der gesetzlichen und der privaten Vorsorge. Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben sichern Sie Ihre Mitarbeitenden umfassend ab - für das Alter, Invalidität oder den Tod. Wir zeigen Ihnen die wesentlichen Schritte: Zuschussregeln, aktuelle Grenzwerte und Fördermöglichkeiten für Geringverdiener:innen.
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Rundschreiben
Abfindungen bei Anwartschaften
Beitragssatz in der Krankenversicherung während der Freistellungsphase von Altersteilzeitarbeit
Betriebliche Altersversorgung - Beurteilung von Beiträgen und Zuwendungen
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