Firmenkunden
Kontakt
Startseite Sozialversicherung Beiträge Betriebliche Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge Zwischen Zuschussregeln, Grenzwerten und Fördermöglichkeiten haben wir Antworten für Arbeitgeber.
Häufige Fragen
Viele Zahlungen zur betrieblichen Altersversorgung sind steuer- und beitragsfrei. Denn der Gesetzgeber hat dafür hohe Freibeträge beschlossen. Bei einer Direktzusage des Arbeitgebers können die Zahlungen sogar komplett steuer- und beitragsfrei sein. 
Vollständige Antwort
Zahlungen des Arbeitgebers zur bAV sind bis zum Betrag von 4.056 Euro (2026) jährlich beitragsfrei in der Sozialversicherung. Für die Steuer gilt ein jährlicher Freibetrag von 8.112 Euro (2026). 
Vollständige Antwort
In TK-Lex und in in unserem Beratungsblatt "Betriebliche Altersversorgung" finden Sie umfassende und verständliche Informationen.
Vollständige Antwort
Beratungsblatt Betriebliche Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung ist ein wichtiger Baustein neben der gesetzlichen und der privaten Vorsorge. Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben sichern Sie Ihre Mitarbeitenden umfassend ab - für das Alter, Invalidität oder den Tod. Wir zeigen Ihnen die wesentlichen Schritte: Zuschussregeln, aktuelle Grenzwerte und Fördermöglichkeiten für Geringverdiener:innen. 
 
Herunterladen
Rundschreiben
Abfindungen bei Anwartschaften Beitragssatz in der Krankenversicherung während der Freistellungsphase von Altersteilzeitarbeit Betriebliche Altersversorgung - Beurteilung von Beiträgen und Zuwendungen
Wir nutzen Cookies Privatsphäre-Einstellungen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.