StartseiteSozialversicherungBeiträgeBetriebliche AltersvorsorgeFallen für Zahlungen zur betrieblichen Altersversorgung Beiträge an?
Fallen für Zahlungen zur betrieblichen Altersversorgung Beiträge an?
Viele Zahlungen zur betrieblichen Altersversorgung sind steuer- und beitragsfrei. Denn der Gesetzgeber hat dafür hohe Freibeträge beschlossen. Bei einer Direktzusage des Arbeitgebers können die Zahlungen sogar komplett steuer- und beitragsfrei sein. Schnellzugriff
Beratungsblatt Betriebliche Altersversorgung
Bei dieser Form der betrieblichen Altersversorgung verspricht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, die vereinbarte Rente später selbst an ihn auszuzahlen. Dafür legt er eine Pensionsrückstellung an. Der Arbeitgeber kann auch eine Unterstützungskasse gründen, die für ihn die betriebliche Altersversorgung abwickelt. Steuer- und beitragsfrei ist die Direktzusage immer dann, wenn der Arbeitgeber allein für die Zahlungen aufkommt. Sobald ein Arbeitnehmer jedoch aus seinem Gehalt Zahlungen für die betriebliche Altersversorgung aufbringt - zum Beispiel durch Entgeltumwandlungen -, sind sie ein Teil des steuerpflichtigen Arbeitsentgelts. Dafür gibt es aber meist hohe Freibeträge, ebenso für die Beiträge zur Sozialversicherung.
Wir nutzen Cookies
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine sichere und benutzerfreundliche Website anzubieten, setzen wir Cookies ein. Einige dieser Cookies sind technisch erforderlich, damit unser Angebot funktioniert. Mit Ihrer Zustimmung nutzen wir zudem weitere Tools. Diese helfen uns unter anderem zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird. Dabei können personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse oder Ihr Nutzungsverhalten verarbeitet werden. Mit einem Klick auf die Schaltfläche "Nur erforderliche" lehnen Sie diese optionalen Cookies ab. Ihre Auswahl können Sie in den Privatsphäre-Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie im Impressum , der Datenschutzerklärung und unter Cookies auf tk.de .
Entscheiden Sie selbst, für welche Zwecke wir Ihre Daten speichern und verarbeiten dürfen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie unter Cookies auf tk.de .
Technisch erforderliche Cookies
Funktionale Cookies
Marketing-Cookies
Dienste
Individuelle Einstellungen
Nur erforderliche
Alle zulassen
Ausgewählte zulassen
Alle zulassen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in MinutenSie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.