Beratungsblatt Einmalzahlungen
Einmalig gezahltes Entgelt wird häufig auch als Sonderzahlung, Sonderzuwendung oder Einmalzahlung bezeichnet. Für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt gelten besondere Regelungen bei der Berechnung der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Mit diesem Beratungsblatt stellen wir Ihnen die Berechnungsweise übersichtlich und verständlich dar. Zahlreiche Beispiele werden Ihnen helfen, sich in der Materie zurechtzufinden.