StartseiteSozialversicherungBeiträge und RechengrößenEinmalzahlungen, Märzklausel & Co.Was sind Einmalzahlungen und wie werden sie in der Beitragsberechnung berücksichtigt?
Was sind Einmalzahlungen und wie werden sie in der Beitragsberechnung berücksichtigt?
Einmalzahlungen sind einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Sind sie steuerpflichtig, fallen grundsätzlich auch Beiträge zur Sozialversicherung an. Die häufigsten Einmalzahlungen sind Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Gewinnbeteiligungen. Die Einmalzahlungen ordnen Sie dem Abrechnungsmonat zu, in dem Sie sie auszahlen. Schnellzugriff
Beratungsblatt Beiträge aus Einmalzahlungen
Einmalzahlungen werden auch Sonderzahlungen oder Sonderzuwendungen genannt. In unserem Beratungsblatt stellen wir Ihnen die Beitragsberechnung übersichtlich und verständlich dar. Zahlreiche Beispiele bieten eine praktische Arbeitshilfe.MärzklauselSofern Sie die Einmalzahlung in den Monaten Januar bis März eines Jahres leisten, müssen Sie die Märzklausel beachten. Was das ist und wie die Berechnung der Beiträge dann funktioniert, zeigen wir an einem Beispiel .
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