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Startseite Sozialversicherung Beiträge und Rechengrößen Einmalzahlungen, Märzklausel & Co. Wo finde ich ein Beispiel zur Berechnung der Märzklausel?
Wo finde ich ein Beispiel zur Berechnung der Märzklausel? Wenn Arbeitgeber in den Monaten Januar bis März Einmalzahlungen an ihre Beschäftigten leisten, müssen sie die Märzklausel beachten. Anhand eines Rechenbeispiels zeigen wir, wie die Märzklausel funktioniert.
Schnellzugriff Einmalzahlungen und die Märzklausel: Ein Praxisbeispiel zur Berechnung Beratungsblatt Beiträge aus Einmalzahlungen
In der Beitragsberechnung gehören Einmalzahlungen grundsätzlich zu dem Monat, in dem sie ausgezahlt werden. Unter bestimmten Umständen müssen sie jedoch dem Vorjahr zugerechnet werden, und zwar wenn die Märzklausel greift.
Was das genau heißt und wie Sie bei der Berechnung vorgehen, zeigen wir Schritt für Schritt in unserem Praxis-Beispiel .
Mehr zur Märzklausel und den RechengrößenInformationen zu Beiträgen aus Einmalzahlungen und zur Märzklausel haben wir in unserer  FAQ-Sammlung  zusammengestellt.Rechtliche Hintergründe und Erklärungen zur Märzklausel finden Sie bei TK-Lex.Alle Beitragssätze, Bemessungsgrenzen und Rechengrößen für 2026 finden Sie in unserer Sammlung Beitragssätze.
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