Firmenkunden
Kontakt
Startseite Sozialversicherung Beiträge und Rechengrößen Einmalzahlungen, Märzklausel & Co. Wie berechne ich Sozialversicherungsbeiträge aus Nachzahlungen?
Wie berechne ich Sozialversicherungsbeiträge aus Nachzahlungen? Wenn die Beitragsbemessungsgrenzen durch die Nachzahlungen nicht überschritten werden, können Sie die Beiträge auf zwei Möglichkeiten berechnen: Verteilt auf einzelne Abrechnungszeiträume oder als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt.
Schnellzugriff Beratungsblatt Beiträge aus Einmalzahlungen
Zu Nachzahlungen kann es zum Beispiel kommen, wenn Tarifparteien eine rückwirkende Erhöhung des Arbeitsentgelts vereinbaren.Nachzahlungen gehören zum laufenden Arbeitsentgelt, auch wenn sie einmalig ausgezahlt werden, da sie für vergangene Zeiträume bestimmt sind. Wenn die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) durch die Nachzahlungen nicht überschritten werden, haben Sie zwei Möglichkeiten für die Berechnung der Beiträge: Sie können die Beiträge auf die einzelnen Abrechnungszeiträume verteilen, für die sie bestimmt sind. Aus Vereinfachungsgründen können Sie die Nachzahlung aber auch wie einmalig gezahltes Arbeitsentgelt abrechnen.
Wir nutzen Cookies Privatsphäre-Einstellungen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.