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Startseite Sozialversicherung Beiträge und Rechengrößen Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrenten 2026
Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrenten 2026 Für vorgezogene Altersrenten sind die Hinzuverdienstgrenzen seit 2023 entfallen. Für Erwerbsminderungsrenten gelten weiterhin Verdienstgrenzen - unser Überblick von 2023 bis 2026.
Was sind Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten?Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann und erwerbsunfähig ist, kann eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen. Diese ersetzt das Einkommen. Doch nicht immer sind die Betroffenen komplett erwerbsunfähig. Wer noch in der Lage ist, einige Stunden täglich zu arbeiten, kann seine Rente so aufstocken. Dabei gibt es jedoch Verdienstgrenzen, die beachtet werden müssen.Wichtig: Die Beschäftigung darf nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden. Ansonsten kann der Anspruch auf die Rente entfallen - auch wenn die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden.Die jährlichen Werte 2023 bis 2026
JahrHinzuverdienstgrenze jährlich bei teilweiser ErwerbsminderungsrenteHinzuverdienstgrenze jährlich bei voller Erwerbsminderungsrente
202641.527,50 EUR20.763,75 EUR
202539.922,50 EUR19.661,25 EUR
202437.117,50 EUR18.558,75 EUR
202335.647,50 EUR17.823,75 EUR
Gibt es noch Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten?Nein. Seit 2023 gilt: Wer eine Altersrente bezieht, kann unbegrenzt zur Rente hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird - egal ob das Renteneintrittsalter erreicht ist oder noch nicht.Mehr dazu lesen: weiterführende InformationenMehr zu Erwerbsminderungsrenten finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV).Einen umfassenden rechtlichen Überblick über Erwerbsminderungsrenten bietet Ihnen unser Online-Nachschlagewerk TK-Lex.
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