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Startseite Sozialversicherung Beiträge Lohn- und Gehaltsunterlagen für die Sozialversicherung Wie lange müssen die Lohn- und Gehaltsunterlagen aufbewahrt werden?
Wie lange müssen die Lohn- und Gehaltsunterlagen aufbewahrt werden? Die Lohn- und Gehaltsunterlagen müssen bis zum Ablauf des auf die letzte Betriebsprüfung folgenden Kalenderjahres aufbewahrt werden. Für das Steuerrecht gelten längere Aufbewahrungsfristen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrem Finanzamt.
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