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Wie hoch sind die Beiträge für geringfügig Beschäftigte? Für geringfügig Beschäftigte bezahlen Sie pauschalierte Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung in Höhe von 13,0 Prozent (KV) beziehungsweise 15,0 Prozent (RV) des Entgelts. Beiträge zur Arbeitslosen- und zur Pflegeversicherung fallen nicht an. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beratungsblatt oder bei der Minijob-Zentrale (Links siehe unten).
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