StartseiteSozialversicherungFamilie: Mutterschaftsgeld, Pflegezeit und PflegeversicherungsbeitragPV-Beitrag und Abschläge für Familien mit KindernGilt der Beitragsabschlag für beide Eltern?
Gilt der Beitragsabschlag für beide Eltern?
Ja, die Abschläge für Kinder vom allgemeinen Pflegeversicherungsbeitrag werden bei beiden Elternteilen berücksichtigt.Schnellzugriff
Beratungsblatt Beiträge in der Pflegeversicherung
Wer gilt als Eltern? Den Begriff der Elterneigenschaft hat der GKV-Spitzenverband am 11. Juli 2023 definiert: Rundschreiben zu den PV-Beitragssätzen ab 07/2023 und zur Elterneigenschaft (RS 2023-384 v. 11.07.2023) (
PDF, 213 kB, nicht barrierefrei)
Für Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern gelten bei der Anerkennung der Elterneigenschaft unterschiedliche Fristen und Voraussetzungen. Die wichtigsten Punkte aus dem Rundschreiben haben wir in unserem Artikel zusammengefasst. Abschläge: Nachweis der ElterneigenschaftMehr zum Nachweis der Elterneigenschaft finden Sie in unserem Artikel.
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