StartseiteSozialversicherungFamilie: Mutterschaftsgeld, Pflegezeit und PflegeversicherungsbeitragPV-Beitrag und Abschläge für Familien mit KindernBis zu welchem Alter können Kinder beim Pflegeversicherungs-Beitrag angerechnet werden?
Bis zu welchem Alter können Kinder beim Pflegeversicherungs-Beitrag angerechnet werden?
Abschläge vom allgemeinen PV-Beitrag sind für Kinder möglich, die unter 25 Jahre alt sind. Dies gilt für das 2. bis 5. Kind. Sind alle Kinder mindestens 25, gilt der allgemeine PV-Beitrag von 3,6 Prozent (2026).Schnellzugriff
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Beratungsblatt Beiträge in der Pflegeversicherung
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Pflegeversicherungsbeitrag 20262026 liegt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bei 3,6 Prozent. Der Zuschlag und die Abschläge bleiben 2026 unverändert. So funktioniert die StaffelungDer Pflegeversicherungsbeitrag reduziert sich bei mehreren Kindern gestaffelt. Um zu entscheiden, inwiefern sich der PV-Beitrag reduziert, sind das Alter und die Anzahl der Kinder wichtig:Der Abschlag gilt nur für Kinder unter 25 Jahren undder Abschlag gilt dann für das 2. bis maximal 5. Kind unter 25 Jahren.Pro berücksichtigungsfähigem Kind wird ein Abschlag von 0,25 Prozentpunkten vom allgemeinen Pflegeversicherungsbeitrag (2026: 3,6 Prozent) abgezogen.In unserer Tabelle sehen Sie alle Werte zu den Zu- und Abschlägen auf einen Blick.Wie Sie bei der Berechnung vorgehen können, erklären wir in unseren Beispielrechnungen .Weitere HinweiseFür die Abschläge ist es nicht entscheidend, ob die Kinder noch zu Hause leben oder ob sie Kindergeld erhalten.Der Abschlag gilt auch für Eltern, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.Der Abschlag gilt für beide Eltern Verstirbt ein Kind vor Vollendung des 25. Lebensjahres, bleibt der Abschlag erhalten, bis das Kind 25 Jahre alt geworden wäre.Für Kinder mit einer Behinderung gelten die gleichen Altersgrenzen: Die Abschlagsregelung endet mit dem 25. Geburtstag.
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