StartseiteSozialversicherungBeiträgePV-Beitrag und Abschläge für Familien mit KindernWas ist der Unterschied zwischen dem Zuschlag für Kinderlose und einem Abschlag?
Was ist der Unterschied zwischen dem Zuschlag für Kinderlose und einem Abschlag?
Alle Beschäftigten ab 23 Jahren, die keine Kinder haben, zahlen einen Zuschlag - Ihr Beitrag zur Pflegeversicherung erhöht sich also. Um größere Familien mit jungen Kindern finanziell zu entlasten, wurden Abschläge pro Kind eingeführt, die den PV-Beitrag für die Eltern verringern.Schnellzugriff
Beratungsblatt Beiträge in der Pflegeversicherung
Beitragstabelle & Co.: Die SV-Rechengrößen 2026
Beitragstabelle & Co.: Die SV-Rechengrößen 2026 (Sachsen)
Hinweis: Dies sind Informationen für Arbeitgeber. Suchen Sie nach Infos für Versicherte? Dann finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten in unserem Versichertenbereich .
Für Arbeitgeber wichtig zu wissen:Tipp: In unserer Übersicht finden Sie die gültigen Werte für 2026 und die PV-Beiträge für 2025 und 2024Die Abschläge gelten ab dem 2. bis 5. Kind unter 25 Jahren. Pro Kind werden dann 0,25 Prozentpunkte vom allgemeinen PV-Beitragssatz (2026: 3,6 Prozent) abgezogen.Den Zuschlag für Kinderlose von 0,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens zahlen alle Versicherten ab 23 Jahren. Der gesamte Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt dann 4,2 Prozent (2026).Der Zuschlag und die Abschläge gelten nur für den Arbeitnehmeranteil - der Arbeitgeberanteil beträgt im Jahr 2026 immer 1,8 Prozent bzw. 1,3 Prozent in Sachsen. Weitere HinweiseSobald Ihre Beschäftigten nachgewiesen haben, dass sie ein Kind haben, entfällt der Zuschlag für Kinderlose - und zwar lebenslang. Für die Abschläge ist es nicht entscheidend, ob die Kinder noch zu Hause leben oder ob diese Kindergeld erhalten.Verstirbt ein Kind vor Vollendung des 25. Lebensjahres bleibt der Abschlag erhalten, bis das Kind 25 Jahre alt geworden wäre.Für Kinder mit einer Behinderung gelten die gleichen Altersgrenzen: Die Abschlagsregelung endet mit dem 25. Geburtstag.
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