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SEPA-Überweisungen: Empfängernamen genau prüfen Wenn Sie als Arbeitgeber Überweisungen an die TK vornehmen, müssen Sie seit Oktober 2025 insbesondere auf den richtigen Empfängernamen achten. Hier finden Sie weitere Infos.
Bei SEPA-Überweisungen geben Sie nicht nur die IBAN (internationale Kontonummer) und die BIC (internationale Bankleitzahl) an, sondern auch den Empfängernamen. Bisher wurde der Empfängername von den Banken nicht geprüft. Seit 5. Oktober 2025 ist dies anders: Seitdem gelten neue gesetzliche Regelungen, nach denen die Banken einen Namensabgleich im elektronischen Zahlungsverkehr durchführen müssen. So sollen Überweisungen sicherer werden. Und so läuft das Verfahren jetzt ab:Der Name im Feld Zahlungsempfänger wird mit dem Namen abgeglichen, der für die IBAN des Kontoinhabers hinterlegt ist.Stimmt der Name des Zahlungsempfängers nicht mit dem Kontoinhaber der IBAN überein, wird die Überweisung nicht automatisch ausgeführt.Der Absender wird darüber informiert und kann die Angaben korrigieren und die Überweisung ausführen.Hinweis: Unternehmen sollten ihre Stammdaten und Rechnungsstellung überprüfen, um sicherzustellen, dass die Empfängerdaten korrekt sind.Überweisungen an die TK: Empfängernamen richtig angebenHinweise für Ihre Beitragsüberweisungen an die TK: Die TK führt verschiedene Konten bei unterschiedlichen Banken. Wenn Sie eines dieser Konten für eine Überweisung an uns verwenden, lautet der Empfängername immer "Techniker Krankenkasse". Bitte geben Sie diesen Namen an und nicht etwa "TK" oder "Die Techniker".Hier finden Sie eine Übersicht über unsere Bankverbindungen .Fälligkeiten: Wann müssen Ihre Beitragszahlungen bei uns sein?Hier finden Sie eine Übersicht über die Fälligkeiten 2025 und 2026 .SEPA-Lastschriftmandat erteilenWir machen Ihnen die Beitragszahlung so einfach wie möglich: Lassen Sie die Beiträge direkt von Ihrem Konto abbuchen. Erteilen Sie Ihr SEPA-Lastschriftmandat bequem über Ihr Lohnabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal. Weitere Infos finden Sie in unserem Artikel .
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