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Startseite Sozialversicherung Beiträge BBG, JAEG, Minijob & Co.: Die Rechengrößen in der Sozialversicherung 2024
BBG, JAEG, Minijob & Co.: Die Rechengrößen in der Sozialversicherung 2024 Der Bundesrat hat der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 am 24. November 2023 zugestimmt. Die Werte werden jährlich an die Einkommensentwicklung des vergangenen Jahres angepasst.
Zusatzbeitragssatz der TK 2024Der Zusatzbeitragssatz der TK liegt 2024 bei 1,2 Prozent und damit unter dem Durchschnitt.BBG, JAEG, Bezugsgröße und Minijob: Die Werte 2024 im ÜberblickFür die SV-Rechengrößen 2024 wurde die Lohn- und Gehaltsentwicklung des Jahres 2022 herangezogen. Diese Werte sieht die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung u. a. vor:BeitragsbemessungsgrenzenDie Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (KV) und Pflegeversicherung (PV) gilt bundesweit. Die BBG in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung wird nach alten Bundesländern (West) und neuen Bundesländern (Ost) unterschieden.
Beitragsbemessungsgrenze2023 jährlich2023 monatlich2024 jährlich2024 monatlich
Kranken- und Pflegeversicherung59.850 Euro4,987,50 Euro62.100 Euro5.175 Euro
Arbeitslosen- und Rentenversicherung (West)87.600 Euro7.300 Euro90.600 Euro7.550 Euro
Arbeitslosen- und Rentenversicherung (Ost)85.200 Euro7.100 Euro89.400 Euro7.450 Euro
Jahresarbeitsentgeltgrenze KVDie Jahresarbeitsentgeltgrenze wird auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Wer Entgelt oberhalb dieser Grenze bekommt, gehört nicht mehr zu den pflichtversicherten Beschäftigten, sondern kann sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern.Für die meisten Personen gilt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG).Zusätzlich gibt es die sogenannte Besondere JAEG : Diese ist eine Art Besitzstandsregelung für bestimmte besonders lang privatversicherte Beschäftigte und entspricht der Beitragsbemessungsgrenze in der KV.
Jahresarbeitsentgeltgrenze20232024
Allgemeine JAEG66.600 Euro69.300 Euro
Besondere JAEG59.850 Euro62.100 Euro
Monatliche BezugsgrößeDie Bezugsgröße wird in der Sozialversicherung für verschiedene Berechnungen genutzt. Der Wert für West gilt bundesweit in der Kranken- und Pflegeversicherung. Lediglich in der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird nach West und Ost unterschieden.
Monatliche Bezugsgröße20232024
West(KV/PV bundesweit,RV/ALV West)3.395 Euro3.535 Euro
Ost(nur RV ALV Ost)3.290 Euro3.465 Euro
Der Mindestlohn und die Auswirkungen auf Minijobgrenze und ÜbergangsbereichDie Geringfügigkeitsgrenze (Minijobgrenze) ist seit Oktober 2022 an den Mindestlohn gebunden. Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Minijobgrenze - und damit muss auch der Übergangsbereich angepasst werden.
Wert20232024
Mindestlohn12 Euro12,41 Euro
Geringfügigkeitsgrenze520 Euro538 Euro
Übergangsbereich520,01 Euro bis 2.000 Euro538,01 Euro bis 2.000 Euro
SV-Rechengrößenverordnung 2024Der Referentenentwurf wurde am 11. September 2023 veröffentlicht und wurde vom Bundeskabinett beschlossen. Der Bundesrat hat der SV-Rechengrößenverordnung am 24. November 2023 zugestimmt. Am 29. November 2023 wurde sie veröffentlicht.Sie finden die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2024 auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Alle Werte für 2024 und vorherige JahreDie aktuelle Beitragstabelle für 2024 und Antworten auf häufige Fragen rund um die SV-Werte aus den Vorjahren finden Sie hier: Beiträge für Arbeitgeber 2024 ( PDF, 163 kB) Beiträge für Arbeitgeber (Sachsen) 2024 ( PDF, 163 kB) FAQ Grenzwerte, Bezugsgrößen und weitere Werte Beitragsbemessungsgrenze und weitere Werte: SV-Rechengrößenverordnung 2025
BMAS; Haufe; TK
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