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Startseite Sozialversicherung Beiträge Grenzwerte, Bezugsgrößen und weitere Werte Was ist die sogenannte Bezugsgröße und wie hoch ist sie?
Was ist die sogenannte Bezugsgröße und wie hoch ist sie? Anhand der Bezugsgröße werden z. B. die Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt. 2026 beträgt der Monatswert bundeseinheitlich und für alle Sozialversicherungszweige 3.955 Euro (2025: 3.745 Euro). Die Werte bis Ende 2024 finden Sie in unserer Übersicht.
Mit der Bezugsgröße werden auch die Beiträge von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung berechnet.Die Bezugsgröße bildet das Durchschnittsentgelt in Deutschland aus dem vorletzten Kalenderjahr ab. In der Sozialversicherung wird sie für verschiedene Berechnungen genutzt. Seit 2025 gelten für alle Sozialversicherungszweige bundeseinheitliche Werte. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung wurde bis Ende 2024 nach West und Ost unterschieden.Bezugsgrößen bis 31.12.2024
West (Werte in Euro)
KalenderjahrJahresbetragMonatsbetrag
202442.420,003.535,00
202340.740,003.395,00
202239.480,003.290,00
202139.480,003.290,00
202038.220,003.185,00
201937.380,003.115,00
201836.540,003.045,00
201735.700,002.975,00
201634.860,002.905,00
201534.020,002.835,00
201433.180,002.765,00
201332.340,002.695,00
Ost (Werte in Euro)
KalenderjahrJahresbetragMonatsbetrag
202441.580,003.465,00
202339.480,003.290,00
202237.800,003.150,00
202137.380,003.115,00
202036.120,003.010,00
201934.440,002.870,00
201832.340,002.695,00
201731.920,002.660,00
201630.240,002.520,00
201528.980,002.415,00
201428.140,002.345,00
201327.300,002.275,00
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