StartseiteSozialversicherungBeiträge und RechengrößenGrenzwerte, Bezugsgrößen und weitere WerteWas ist die Geringfügigkeitsgrenze und wie hoch ist sie?
Was ist die Geringfügigkeitsgrenze und wie hoch ist sie?
Anhand der Geringfügigkeitsgrenze können Sie beurteilen, ob es sich bei einer Beschäftigung um einen Minijob handelt oder nicht. Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt ab 1. Januar 2026 603 Euro (2025: 556 Euro monatlich).Die Geringfügigkeitsgrenze sagt aus, wie hoch das monatliche Arbeitsentgelt sein darf, ohne dass darauf Beiträge zur Sozialversicherung anfallen. Die wöchentliche Arbeitszeit ist für die Beurteilung der Geringfügigkeit grundsätzlich unerheblich. Kurzfristige Minijobs: anteilige Verdienstgrenze seit 2017 entfallenLaut einem Urteil des Bundessozialgerichts von 2017 (05.12.2017, Az. B 12 R 10/15 R) entfällt die anteilige Verdienstgrenze bei kurzfristigen Minijobs.Bei Beschäftigungen unter einem Monat mussten Arbeitgeber vorher die anteilige Verdienstgrenze ausrechnen. Diese Regelung wurde im Dezember 2017 vom Bundessozialgericht (BSG) gekippt: Es gilt immer die monatliche Verdienstgrenze von aktuell 556 Euro (2024: 538 Euro) - unabhängig von der Dauer der Beschäftigung.
Wir nutzen Cookies
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine sichere und benutzerfreundliche Website anzubieten, setzen wir Cookies ein. Einige dieser Cookies sind technisch erforderlich, damit unser Angebot funktioniert. Mit Ihrer Zustimmung setzen wir Tools zur Erfolgsmessung und Optimierung unserer Werbekampagnen sowie für Remarketing ein. Wir möchten unter anderem verstehen, wie unsere Website genutzt wird, und wie wir Sie auf Grundlage Ihrer Besuche und Interaktionen im Rahmen von Werbekampagnen erneut mit personalisierten Anzeigen auf externen Webseiten ansprechen können. Dabei können personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse oder Ihr Nutzungsverhalten verarbeitet werden. Mit einem Klick auf die Schaltfläche "Nur erforderliche" lehnen Sie diese optionalen Cookies ab. Ihre Auswahl können Sie in den Privatsphäre-Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie im Impressum , der Datenschutzerklärung und unter Cookies auf tk.de .
Entscheiden Sie selbst, für welche Zwecke wir Ihre Daten speichern und verarbeiten dürfen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie unter Cookies auf tk.de .
Technisch erforderliche Cookies
Funktionale Cookies
Marketing-Cookies
Dienste
Individuelle Einstellungen
Nur erforderliche
Alle zulassen
Ausgewählte zulassen
Alle zulassen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in MinutenSie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.