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Startseite Sozialversicherung Beiträge und Rechengrößen Grenzwerte, Bezugsgrößen und weitere Werte Die Sachbezugswerte 2025
Die Sachbezugswerte 2025 Mit der 15. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung wurden die Sachbezugswerte für das Jahr 2025 bekanntgegeben.
Jedes Jahr werden die Sachbezugswerte an den Verbraucherpreisindex angepasst. Die neuen Werte gelten seit dem 1. Januar 2025, da dann die geänderte Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) in Kraft getreten ist.Für 2025 gelten diese Werte:Sachbezugswerte für Verpflegung 2025Der Monatswert ab 1. Januar 2025 beträgt 333 Euro.Für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten werden daher diese Beträge angesetzt:Frühstück: 2,30 Euro kalendertäglich, 69 Euro monatlich Mittag- oder Abendessen: 4,40 Euro kalendertäglich, 132 Euro monatlichKalendertäglicher Gesamtwert: 11,10 EuroMonatlicher Gesamtwert: 333 EuroSachbezugswerte für Unterkunft und Miete 2025Der Monatswert liegt 2025 bei 282 Euro.Pro Kalendertag sind das 9,40 Euro.Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre ( § 2 Abs. 3 SvEV ).Wie erfolgt die jährliche Anpassung der Sachbezugswerte?Die Sachbezugswerte werden jährlich durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlassen wird. Der Bundesrat hat am 22. November 2024 zugestimmt. Hier finden Sie die 15. Verordnung zur Änderung der SvEV als PDF. 
Tipp: In unserer Übersicht finden Sie eine ausführliche Darstellung der Sachbezugswerte 2025 sowie die Werte für 2024 .
TK; BMAS
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