StartseiteSozialversicherungBeiträgeGrenzwerte, Bezugsgrößen und weitere WerteDie Sachbezugswerte 2026
Die Sachbezugswerte 2026
Die Sachbezugswerte für 2026 wurden Ende 2025 beschlossen: Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Referentenentwurf zur 16. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung zugestimmt.
Die Sachbezugswerte 2026: VerpflegungDer Monatswert ab 1. Januar 2026 beträgt 345 Euro.Für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten gelten 2026 diese Beträge:Frühstück: 2,37 Euro kalendertäglich; 71,10 Euro monatlichMittag- oder Abendessen: 4,57 Euro kalendertäglich; 137 Euro monatlichKalendertäglicher Gesamtwert: 11,50 EuroMonatlicher Gesamtwert: 345 EuroDie Sachbezugswerte 2026: Unterkunft und MieteDer Monatswert für 2026 liegt bei 285 Euro.Pro Kalendertag sind das 9,50 Euro.
Hinweis: Gemäß Sozialversicherungsentgeltverordnung kann der Wert der Unterkunft auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre ( § 2 Abs. 3 SvEV ).
Alle Sachbezugswerte für 2026 nachlesenIn unserer Übersicht finden Sie die Sachbezugswerte für 2026 Hier finden Sie die für das Jahr 2026 geltende 16. Verordnung zur Änderung der SvEV.Info: Jährliche Anpassung der Sachbezugswerte durch Änderung der SvEVJedes Jahr werden die Sachbezugswerte an den Verbraucherpreisindex angepasst. Das erfolgt durch die jährliche Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV), die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlassen wird.
TK; BMAS
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