StartseiteSozialversicherungBeiträge und RechengrößenGrenzwerte, Bezugsgrößen und weitere WerteBeitragsbemessungsgrenzen und weitere Werte: Die Sozialversicherungs-Rechengrößen 2027
Beitragsbemessungsgrenzen und weitere Werte: Die Sozialversicherungs-Rechengrößen 2027
Der Entwurf für die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 liegt vor: Hier finden Sie die geplanten Werte für die Beitragsbemessungsgrenzen, Jahresarbeitsentgeltgrenzen und die Bezugsgröße.
SV-Rechengrößenverordnung 2027Den Entwurf für die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 und den Umsetzungsstand finden Sie beim BMAS(Bundesministerium für Arbeit und Soziales).
BBG, JAEG, Bezugsgröße: Die geplanten Werte für 2027Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)
Beitragsbemessungsgrenze
2027 jährlich in EUR
2027 monatlich in EUR
2026 jährlich in EUR
2026 monatlich in EUR
Krankenversicherung (2026: und Pflegeversicherung)
76.500
6.375
69.750
5.812,50
Arbeitslosen- und Rentenversicherung
106.200
8.850
101.400
8.450
Knappschaftliche Rentenversicherung
130.800
10.900
124.800
10.400
Voraussichtliche Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung (Versicherungspflichtgrenzen)Durch das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz wurde bereits festgelegt, dass die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) zusätzlich zur regulären Erhöhung einmalig um weitere 3.600 Euro steigt. Ab 2027 gibt es außerdem drei Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung:Die allgemeine JAEG gilt für die meisten Beschäftigten und entscheidet über die Versicherungspflicht bzw. -freiheit (§ 6 Abs. 6 SGB V) .Die besondere JAEG gilt für Beschäftigte, die bereits 2002 versicherungsfrei und privat krankenversichert waren (§ 6 Abs. 7 SGB V).Die neue besondere JAEG gilt für Beschäftigte, die bis einschließlich 31. Dezember 2026 versicherungsfrei und privat versichert sind. Sie ist damit eine Art Bestandsschutzgrenze (§ 6 Abs. 8 SGB V).
Die voraussichtlichen JAEG im Überblick
Jahresarbeitsentgeltgrenze
2027 jährlich in EUR
2027 monatlich in EUR
2026 jährlich in EUR
2026 monatlich in EUR
Allgemeine JAEG
84.150
7.012,50
77.400
6.450
Besondere JAEG
72.900
6.075
69.750
5.812,50
Neue besondere JAEG ab 01.01.2027
80.550
6.712,50
-
-
Geplante Bezugsgröße in der Sozialversicherung
Monatliche Bezugsgröße
2027 in EUR
2026 in EUR
KV/PV/RV/ALV
4.130
3.955
Download: Alle Werte für das aktuelle Jahr 2026 und vorherige Jahre auf einen Blick
Hinweis: Die Beitragstabelle 2027 werden wir an dieser Stelle veröffentlichen, sobald uns alle Werte zur Verfügung stehen (voraussichtlich Ende Dezember 2026).
Die Beitragstabelle für 2026 und die vorherigen Jahre finden Sie hier: Beitragstabelle & Co.: Die SV-Rechengrößen 2026 (
PDF, 158 kB)
Beitragstabelle & Co.: Die SV-Rechengrößen 2026 (Sachsen) (
PDF, 158 kB)
Beiträge für Arbeitgeber 2025 (
PDF, 158 kB)
Beiträge für Arbeitgeber (Sachsen) 2025 (
PDF, 158 kB)
Beiträge für Arbeitgeber 2024 (
PDF, 163 kB)
Beiträge für Arbeitgeber (Sachsen) 2024 (
PDF, 163 kB)
Wie werden die Rechengrößen festgelegt?In der Sozialversicherung gibt es wichtige Rechengrößen, die Sie als Arbeitgeber benötigen, um die Sozialversicherungsbeiträge korrekt zu berechnen. Diese Werte werden jährlich an die Gehaltsentwicklung des vergangenen Jahres angepasst. Für die Festlegung der SV-Rechengrößen 2027 wurde die Lohn- und Gehaltsentwicklung des Jahres 2025 herangezogen.Dazu das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner BMAS-Infoseite: "Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2027 zugrundeliegende Lohnentwicklung im Jahr 2025 (Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigung für Mehraufwendungen) beträgt 4,38 Prozent. Aufgrund der guten Lohnentwicklung im Jahr 2025 steigen alle Rechengrößen. Zudem sind die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben über die Lohnentwicklung hinaus zusätzlich um 300 Euro monatlich anzuheben."Weiterlesen: Wo finde ich mehr zu den Grenzwerten?Die häufigsten Arbeitgeberfragen beantworten wir auf unserer Themenseite zu den Grenzwerten, Bezugsgrößen und weiteren Werten .
BMAS; GKV-Spitzenverband; Haufe
Wir nutzen Cookies
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine sichere und benutzerfreundliche Website anzubieten, setzen wir Cookies ein. Einige dieser Cookies sind technisch erforderlich, damit unser Angebot funktioniert. Mit Ihrer Zustimmung setzen wir Tools zur Erfolgsmessung und Optimierung unserer Werbekampagnen sowie für Remarketing ein. Wir möchten unter anderem verstehen, wie unsere Website genutzt wird, und wie wir Sie auf Grundlage Ihrer Besuche und Interaktionen im Rahmen von Werbekampagnen erneut mit personalisierten Anzeigen auf externen Webseiten ansprechen können. Dabei können personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse oder Ihr Nutzungsverhalten verarbeitet werden. Mit einem Klick auf die Schaltfläche "Nur erforderliche" lehnen Sie diese optionalen Cookies ab. Ihre Auswahl können Sie in den Privatsphäre-Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie im Impressum , der Datenschutzerklärung und unter Cookies auf tk.de .
Entscheiden Sie selbst, für welche Zwecke wir Ihre Daten speichern und verarbeiten dürfen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie unter Cookies auf tk.de .
Technisch erforderliche Cookies
Funktionale Cookies
Marketing-Cookies
Dienste
Individuelle Einstellungen
Nur erforderliche
Alle zulassen
Ausgewählte zulassen
Alle zulassen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in MinutenSie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.