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Entgelt­fortzahlungs­versicherung U1 und U2 Mit der Entgeltfortzahlungsversicherung holen sich Arbeitgeber die Kosten zurück, die durch die Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Mutterschaft entstehen. Finanziert wird dies über die Umlagen U1 (Krankheit) und U2 (Mutterschaft).
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Häufige Fragen zur Umlage U1 und U2
Die Entgeltfortzahlungsversicherung ist ein gesetzlich geregeltes Ausgleichsverfahren. Fällt ein Mitarbeiter wegen Krankheit aus oder geht eine Mitarbeiterin in den Mutterschutz, entstehen Ihnen als Arbeitgeber Kosten für die Entgeltfortzahlung. Die Versicherung fängt die entstandenen Kosten auf und erstattet diese.
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Die Entgeltfortzahlungsversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Unternehmen. Dabei gelten für die Umlagen U1 (bei Krankheit) und U2 (bei Mutterschaft) unterschiedliche Regeln. Die U1 gilt z.B. nur für kleinere Unternehmen, die U2 für alle Arbeitgeber. Mehr dazu finden Sie in den Erklärungen unten.
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Grundsätzlich erstattet die TK Ihnen 70 Prozent der Aufwendungen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit (U1). Auf Wunsch erhalten Sie aber auch 80 oder 50 Prozent, ganz nach Ihrer Wahl. Bei Mutterschaft erstattet die TK 100 Prozent der Aufwendungen (U2).
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Die Höhe Ihrer Beiträge zur Umlage in der Entgeltfortzahlungsversicherung können Sie mit unserem Umlagerechner ganz einfach ermitteln. 
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Ihren Erstattungssatz U1 können Sie zum Ende eines Kalenderjahres für das Folgejahr ändern. Bitte senden Sie die ausgefüllte Wahlerklärung an die TK. 
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Liegt ein Beschäftigungsverbot vor, erstattet Ihnen die TK das gezahlte Brutto-Arbeitsentgelt in voller Höhe und ohne Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze. Außerdem erstattet die TK die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, die auf dieses Arbeitsentgelt entfallen, in tatsächlicher Höhe.
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Es gibt das Beschäftigungsverbot in den Wochen vor und nach der Geburt (Mutterschutz), das generelle Beschäftigungsverbot für werdende und stillende Mütter bei bestimmten beruflichen Tätigkeiten und das individuelle Beschäftigungsverbot, das ärztlich erteilt wird und vom Gesundheitszustand der Schwangeren abhängt.
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Als Arbeitgeber stellen Sie über das Meldeverfahren einen Erstattungsantrag für die Zeit des Beschäftigungsverbots. Wir fordern Sie dann per Post auf, das Beschäftigungsverbot nachzuweisen. Ein Formular mit den entsprechenden Angaben liegt dem Schreiben bei.
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Erstattungen für die Entgeltfortzahlungen bei Krankheit oder Mutterschaft Ihrer Beschäftigten können Sie nur online beantragen. Nutzen Sie für Ihre Anträge ein zugelassenes Entgeltabrechnungsprogramm oder eine Ausfüllhilfe wie das SV-Meldeportal. Die Erstattung erhalten Sie dann schnell und unbürokratisch.  
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Wenn Sie eine Erstattung aus der U1- oder U2-Umlageversicherung mit ausstehenden Sozialversicherungsbeiträgen verrechnen lassen möchten, müssen Sie darauf achten, den richtigen Verrechnungsmonat anzugeben: nicht den aktuellen Monat, sondern frühestens den Folgemonat. 
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Die Entgeltfortzahlungsversicherung deckt zwei Bereiche ab: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (U1) und Mutterschaftsaufwendungen (U2). Bei der Entgeltfortzahlungsversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Sind die Voraussetzungen erfüllt, nehmen Sie als Arbeitgeber daran teil. Sie müssen keinen besonderen Antrag stellen. Eine Befreiung von der Versicherung ist nicht möglich.
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Nützliches für Arbeitgeber zur Umlage Für die Teilnahme an der Entgeltfortzahlungsversicherung U1 ist die Anzahl der Beschäftigten entscheidend, unsere Berechnungsbögen helfen.
Berechnungsbogen anrechenbarer Mitarbeiter
Jahresübersicht anrechenbarer Mitarbeiter
Ermittlung der Beschäftigtenzahl für die Teilnahme an der Entgeltfortzahlungsversicherung
Wahlerklärung Höhe des Erstattungsanspruchs
Mehr erfahren zu: Umlageversicherung
U1 - Wahlerklärung zum Umlagesatz nicht vergessen
Diese Frist kann in der Hektik des Alltags schnell einmal untergehen: Die Wahlerklärung zur Entgeltfortzahlungsversicherung U1 muss bis zur Fälligkeit des Januar-Beitrags bei der TK eingegangen sein.
Nochmal nachlesen: Umlageversicherung U1 und U2 für das Jahr 2024
Hier finden Sie die Werte für die Umlagesätze zur Umlageversicherung U1 (Arbeitsunfähigkeit) und U2 (Mutterschaft) im Jahr 2024.
Umlageversicherung für Saisonarbeitskräfte: Wann gilt U1/U2 und wann nicht?
Wenn Sie Saisonarbeitskräfte beschäftigen, müssen Sie auch mit die Regelungen zur Umlageversicherung kennen - also zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei Mutterschaft. Die Versicherungs- und Beitragspflicht unterscheidet sich dabei je nach Beschäftigungsdauer, Herkunft und Status der Saisonarbeitskräfte.
Beratungsblatt Entgeltfortzahlung bei Krankheit
Wird ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank, müssen Sie als Arbeitgeber Entgelt grundsätzlich für bis zu sechs Wochen weiterzahlen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, tritt zumeist die Krankenkasse mit Krankengeld ein. In welcher Höhe Sie wann das Entgelt fortzahlen müssen und was Sie sonst noch beachten sollten, haben wir in diesem Beratungsblatt zusammengefasst. Viele der dargestellten Grundsätze leiten sich nicht unmittelbar aus den Gesetzen ab, sondern aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG).
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