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U1 - Wahlerklärung zum Umlagesatz nicht vergessen
Diese Frist kann in der Hektik des Alltags schnell einmal untergehen: Die Wahlerklärung zur Entgeltfortzahlungsversicherung U1 muss bis zur Fälligkeit des Januar-Beitrags bei der TK eingegangen sein.
Sie können sich die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die Sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz leisten, von der Krankenkasse erstatten lassen. Dafür zahlen Sie in eine Umlageversicherung ein, die sogenannte Umlage U1.Grundsätzlich gilt für die Umlage U1 ein Erstattungssatz von 70 Prozent.Was kostet die Umlage U1? Umlagesätze 2026Hier finden Sie die aktuellen Umlagesätze im Überblick:
Erstattungssatz U1
Umlagesatz 2026
Umlagesatz 2025
70 % (Standard)
2,1 %
2,4 %
50 %
1,3 %
1,7 %
80 %
3,2 %
3,6 %
Erstattungssatz U1 wählen: Neues Arbeitgeberkonto bei der TKSofern Sie von Anfang an einen anderen Erstattungssatz - nämlich 50 Prozent oder 80 Prozent - wünschen, müssen Sie uns dies schriftlich mitteilen, spätestens mit der Erstellung Ihres ersten elektronischen Beitragsnachweises.Erstattungssatz U1 wählen: Bestehendes Arbeitgeberkonto bei der TKSie können auch später noch zu einem höheren oder niedrigeren Erstattungssatz wechseln, - dann allerdings immer nur zum Jahreswechsel.Wichtig: Ihre Wahlerklärung können wir für das Kalenderjahr nur berücksichtigen, wenn sie bei uns bis zur Fälligkeit des Januar-Beitrags eingegangen ist.Wie kommt die Wahlerklärung zur TK?Die Wahlerklärung können Sie elektronisch übermitteln über das DEÜV-Meldeverfahren mit Abgabegrund 02 Änderungsmeldung.Geht auch: Wahlerklärung in SchriftformOder Sie nutzen das PDF (die Anschrift der TK finden Sie auf dem Formular):Unterjährige Ausnahme: Wiedereröffnung Ihres BeitragskontosIst Ihr TK-Beitragskonto seit dem vergangenen Jahr oder länger geschlossen und wird nun wieder geöffnet, können Sie den U1-Satz zur Fälligkeit des ersten Beitrags (Wiedereröffnung) neu schriftlich wählen (und nicht nur zur Fälligkeit des Januar-Beitrags).Sofern Sie Ihren bisher geltenden Erstattungssatz beibehalten wollen, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen. Wir berücksichtigen Ihren bisherigen Erstattungssatz automatisch weiter.Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Ausnahmen von der ErstattungÜbrigens: Gewähren Sie darüber hinaus freiwillig oder aufgrund eines Tarifvertrags eine längere Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, können diese Beträge nicht erstattet werden. Die Entgeltfortzahlung wegen Erkrankung eines Kindes ist ebenfalls nicht erstattungsfähig.Alles Wichtige in kompakter FormWeitere ausführliche Informationen haben wir in unserem Beratungsblatt Entgeltfortzahlungsversicherung (
PDF, 387 kB)
für Sie zusammengestellt.Für Ihren Alltag: Umlagerechner und ArbeitshilfenMit unserem praktischen Umlagerechner können Sie prüfen, wie hoch Ihr Beitrag in den Umlageversicherungen U1 und U2 sein wird. Wir haben außerdem weitere Arbeitshilfen für Sie erstellt: Berechnungsbogen Anzahl anrechenbarer Mitarbeiter (
PDF, 187 kB)
Teilnahme an U1: Anzahl anrechenbare Mitarbeiter als Jahresübersicht (
PDF, 180 kB)
Informationen zum SV-Meldeportal Vordruck Nachweis Beschäftigungsverbot (
PDF, 629 kB)
weitere Rechengrößen
TK
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