Firmenkunden
Kontakt
Startseite Sozialversicherung Entgeltersatzleistungen und Umlagen Entgeltfortzahlung Wann müssen mir meine Beschäftigten melden, dass sie arbeitsunfähig sind?
Wann müssen mir meine Beschäftigten melden, dass sie arbeitsunfähig sind? Mitarbeitende müssen Ihnen die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Diese Mitteilungspflicht gilt auch dann, wenn kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, wie etwa bei Vorerkrankungen oder in der Wartezeit zu Beginn einer Beschäftigung.
Schnellzugriff Beratungsblatt Entgeltfortzahlung bei Krankheit
Weitere InformationenAlles Wichtige rund um die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung finden Sie in unserer Übersicht zum eAU-Verfahren .Informationen rund um Vorerkrankungsanfragen und Entgeltfortzahlung finden Sie in unserer FAQ-Sammlung zum Datenaustausch Entgeltersatzleistungen .
Wir nutzen Cookies Privatsphäre-Einstellungen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.