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Startseite Sozialversicherung Familie: Mutterschaftsgeld, Pflegezeit und Pflegeversicherungsbeitrag Kinderkrankengeld Haben auch Auszubildende Anspruch auf Kinderkrankengeld?
Haben auch Auszubildende Anspruch auf Kinderkrankengeld? Auszubildende haben generell Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung, wenn sie an der Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Berufsausbildungsverhältnis verhindert sind. Dies gilt auch bei Pflege, Betreuung und Beaufsichtigung eines erkrankten Kindes. Diesen Anspruch können Sie vertraglich nicht ausschließen.
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