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Startseite Sozialversicherung Familie: Mutterschaftsgeld, Pflegezeit und Pflegeversicherungsbeitrag Kinderkrankengeld Dürfen meine Mitarbeitenden Kinderkrankengeldtage des jeweils anderen Elternteils auf sich selbst übertragen und umgekehrt?
Dürfen meine Mitarbeitenden Kinderkrankengeldtage des jeweils anderen Elternteils auf sich selbst übertragen und umgekehrt? Berufstätige und gesetzlich versicherte Eltern können ihre Anspruchstage auf den anderen Elternteil übertragen, wenn der andere Elternteil seinen Anspruch bereits ausgeschöpft hat. Dabei gilt die Voraussetzung, dass der Arbeitgeber, der den Elternteil dann freistellen muss, damit einverstanden ist.
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