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Was passiert, wenn sich Beschäftigungsverbot und Arbeitsunfähigkeit überschneiden?
Wenn ein Beschäftigungsverbot vorliegt, darf eine Schwangere nicht arbeiten. Dabei kann es passieren, dass sie zusätzlich arbeitsunfähig erkrankt. Auch wenn die Erkrankung mit der Schwangerschaft zusammenhängt - ist die Erkrankung ausschlaggebend für den Arbeitsausfall, besteht kein Anspruch auf Mutterschutzlohn. Schnellzugriff
Rundschreiben vom 25.06.1998 zum Entgeltfortzahlungsgesetz
Fachausschuss Beiträge 5/2024 v. 09./10.12.2024: Überschneidung von Beschäftigungsverbot und Arbeitsunfähigkeit
Der Grund: Die Entgeltfortzahlung wegen Krankheit ist vorrangig gegenüber der Entgeltfortzahlung bei Beschäftigungsverbot. Warum wird mein Erstattungsantrag wegen Beschäftigungsverbot abgelehnt?Wenn wir von Ihnen einen Erstattungsantrag für Arbeitgeberaufwendungen bei einem Beschäftigungsverbot erhalten, prüfen wir, ob im Erstattungszeitraum außerdem eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Sofern eine solche Überschneidung vorliegt, wird der Antragabgelehnt mit dem Ablehnungsgrund "19 - Beschäftigungsverbot nicht alleiniger Grund für Arbeitsausfall". Zusätzlich schicken wir Ihnen per Post die Aufforderung zu, einen Antrag für die U1-Arbeitsunfähigkeit sowie einen Korrekturantrag für das U2-Beschäftigungsverbot zu übermitteln. Wo finde ich weitergehende Informationen?Bitte beachten Sie dazu auch: Rundschreiben vom 25.06.1998 zum Entgeltfortzahlungsgesetz (
PDF, 3.4 MB)
- insbesondere Punkt 2.5.7, Absatz (2) Fachausschuss Beiträge 5/2024 v. 09./10.12.2024: Überschneidung von Beschäftigungsverbot und Arbeitsunfähigkeit (
PDF, 135 kB, nicht barrierefrei)
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