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Startseite Sozialversicherung Familie: Mutterschaftsgeld, Pflegezeit und Pflegeversicherungsbeitrag Mutterschaftsgeld Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Mutterschaftsgeld erhalten Schwangere, die bei Beginn der Schutzfrist mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind oder wegen der Schutzfristen kein Arbeitsentgelt erhalten. Die Krankenkasse zahlt der schwangeren Arbeitnehmerin ein Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 13 Euro pro Tag. 
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Da das Mutterschaftsgeld häufig nicht das vollständige Netto-Entgelt ausgleicht, zahlen Sie als Arbeitgeber für die Zeit der Schutzfrist einen Zuschuss: und zwar die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld und dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate.Sie können sich die Ihnen entstandenen Kosten für Mutterschafts-Aufwendungen über die Entgeltfortzahlungs-Versicherung (Umlage U2) erstatten lassen. Informationen hierzu finden Sie in unseren FAQ .
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