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Startseite Sozialversicherung Jahreswechsel 2026/2027: Änderungen für Arbeitgeber Informationen zum Jahreswechsel: Beiträge und Rechengrößen Drei Jahresarbeitsentgeltgrenzen 2027: Versicherungspflicht und Bestandsschutz prüfen
Drei Jahresarbeitsentgeltgrenzen 2027: Versicherungspflicht und Bestandsschutz prüfen Von der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) hängt ab, ob Beschäftigte versicherungspflichtig sind oder sich freiwillig gesetzlich krankenversichern können. 2027 soll es wegen einer außerordentlichen Erhöhung gleich drei unterschiedliche JAEG geben. Hier lesen Sie, was Sie dann beachten müssen.
Wieso gibt es 2027 drei statt zwei Jahresarbeitsentgeltgrenzen?Durch das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz wurde bereits festgelegt, dass die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) zusätzlich zur regulären Erhöhung einmalig um weitere 3.600 Euro steigt. Nun stehen auch die geplanten Grenzwerte und Rechengrößen für 2027 fest (Entwurf der SV-Rechengrößenverordnung 2027). Durch die außerordentliche Erhöhung kommt es in der Kranken- und Pflegeversicherung 2027 zu drei Jahresarbeitsentgeltgrenzen.Für wen gelten die neuen Jahresarbeitsentgeltgrenzen?Allgemeine JahresarbeitsentgeltgrenzeDie allgemeine JAEG gilt für die meisten Beschäftigten und entscheidet über die Versicherungspflicht bzw. -freiheit (§ 6  Abs. 6 SGB V) .Besondere JahresarbeitsentgeltgrenzeDie besondere JAEG gibt es weiterhin. Sie gilt für Beschäftigte, die bereits 2002 versicherungsfrei und privat krankenversichert waren (§ 6  Abs. 7 SGB V) .Neue besondere JahresarbeitsentgeltgrenzeDie neue besondere JAEG gilt für Beschäftigte, die bis einschließlich 31. Dezember 2026 versicherungsfrei und privat versichert sind (§ 6 Abs. 8 SGB V) . Sie stellt damit eine Art Bestandsschutzgrenze oder Besitzstandsregelung dar.Diese Besitzstandsregelung soll dazu beitragen, unnötige Statuswechsel zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu vermeiden.Bei der neuen besonderen JAEG handelt es sich um die JAEG 2027 ohne die zusätzliche Erhöhung um 3.600 Euro.Wie hoch sind die neuen Jahresarbeitsentgeltgrenzen?
Die voraussichtlichen JAEG im Überblick
Jahresarbeitsentgeltgrenze2027 jährlich in EUR2027 monatlich in EUR2026 jährlich in EUR2026 monatlich in EUR
Allgemeine JAEG84.1507.012,5077.4006.450
Besondere JAEG72.9006.07569.750 5.812,50
Neue besondere JAEG ab 01.01.202780.5506.712,50--
Nochmal zur Info: Was regelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze?Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird auch Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung genannt. Der Betrag der JAEG wird jährlich neu festgelegt und entscheidet darüber, ob eine Person versicherungspflichtig ist oder nicht.Beschäftigte sind von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit ("krankenversicherungsfrei"), wenn ihr regelmäßiges Jahresgehalt diese Entgeltgrenze übersteigt.Um festzustellen, ob Ihre Beschäftigten versicherungspflichtig oder -frei sind, müssen Sie als Arbeitgeber jährlich prüfen, ob das regelmäßige Arbeitsentgelt die JAEG überschreitet. Dabei handelt es sich um eine Prognose. Sie muss möglichst realistisch abbilden, welche Einnahmen im Folgejahr erwartet werden.Dafür gibt es im Jahr 2027 drei Grenzwerte: die allgemeine, die besondere und die neue besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze.Wann tritt Krankenversicherungsfreiheit ein?Das hängt davon ab, ob das Gehalt der beschäftigten Person von Anfang an über der JAEG liegt (z. B. gleich bei der Neueinstellung) oder erst im Lauf der Beschäftigung (z. B. durch eine Gehaltserhöhung).Liegt das Gehalt von Beschäftigungsbeginn an regelmäßig über der JAEG, ist die Person auch von Anfang an krankenversicherungsfrei.Verdient die Person erst im Lauf der Beschäftigung mehr als die JAEG, gelten diese beiden Bedingungen:Die Krankenversicherungspflicht endet nicht sofort, sondern erst mit Ablauf des Jahres, in dem die JAEG überschritten wird.Die Krankenversicherungsfreiheit tritt nur ein, wenn das Gehalt auch die JAEG des Folgejahres überschreitet.Jahresarbeitsentgelt berechnen: Was gehört dazu?Regelmäßige ZahlungenZum Jahresgehalt gehört alles, was regelmäßig gezahlt wird, also das laufende Arbeitsentgelt. Auch einmalige Einnahmen fließen in das Jahresentgelt mit ein, wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit mindestens einmal jährlich gewährt werden. Das sind zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wenn ein Rechtsanspruch auf die Zahlung besteht oder wenn diese als wiederholt freiwillige Leistung (betriebliche Übung) gezahlt werden.Diese Einnahmen zählen nicht dazuNicht zum Jahresentgelt gehören die Einnahmen, die kein Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV oder der Sozialversicherungsentgeltverordnung sind. Auch Entgeltbestandteile, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, gehören nicht dazu.Überstunden: Es kommt auf die Art der Abgeltung anUnregelmäßige Bezüge wie z. B. Überstundenvergütungen, die nicht mit hinreichender Sicherheit erwartet werden können, zählen nicht zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt. Werden sie allerdings pauschal abgegolten und damit auch gezahlt, wenn keine Überstunden anfallen, gehören sie zum regelmäßigen Jahresentgelt.Variable EntgeltbestandteileVariable Entgeltbestandteile werden häufig individuell leistungsbezogen oder abhängig vom Unternehmenserfolg gezahlt. Dann zählen sie auch nicht zum regelmäßigen Entgelt. Besteht aber Anspruch auf einen Mindestbetrag oder garantierten Anteil, zählen sie dazu. Mehr Infos zu variablen Entgeltbestandteilen finden Sie in unserem Artikel: Wann variable Entgeltbestandteile zum Jahresentgelt gehören Praxishilfe: Berechnung, Entscheidung, spezielle Fälle und RechenbeispieleBei TK-Lex finden Sie die Rechtsgrundlage und umfassende Infos rund um die Berechnung des Jahresarbeitsentgelts , unter anderem zu diesen Fragen:Wie gehen Sie bei schwankenden Gehältern vor?Was ist bei mehreren Jobs?Wann läuft die Versicherungspflicht ab?Wann tritt (wieder) Versicherungspflicht ein?Was müssen Sie melden?JAE-Rechner für Ihre ArbeitspraxisMit dem Jahresarbeitsentgeltrechner können Sie das regelmäßige Einkommen Ihrer Beschäftigten ganz leicht berechnen.Weitere Infos zur Versicherungspflicht und -freiheitFür den schnellen Überblick: Weitere Infos zur Krankenversicherungspflicht und -freiheit finden Sie in unserem Artikel .Praktische Beispiele und ausführliche Infos: Unser Beratungsblatt erklärt, was Sie auf das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt anrechnen, wann Sie es vorausschauend berechnen und was Sie beim Über- oder Unterschreiten der JAEG machen müssen: Beratungsblatt Krankenversicherungsfreiheit ( PDF, 296 kB)
TK
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